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Eidg. Finanz Departement (EFD)

EFD: Swiss soll sich ausschliesslich an wirtschaftliche Kriterien halten

Bern (ots)

21. Mai 2003 (EFD) Die Swiss ist zwar gehalten, die
Interessen aller Landesflughäfen angemessen zu berücksichtigen, doch 
bedeutet das nicht, dass sie Leistungen aufrecht erhalten muss, die 
sie in ihrer Existenz bedrohen. Dies schreibt der Bundesrat in 
seiner heute verabschiedeten Antwort auf eine Interpellation von 
Nationalrätin Anita Fetz (SP/BS). Swiss habe ihre Entscheide allein 
aufgrund wirtschaftlicher Kriterien zu fällen.
In ihrer Interpellation vom 13. Dezember 2002 hatte Fetz 
festgehalten, das eidgenössische Parlament habe auf den Trümmern der 
Swissair mit zwei Milliarden den Aufbau der nationalen Swiss 
finanziert. Zahlreiche Kantone, so auch die beiden Basler 
Halbkantone, hätten - im Gegensatz zum Kanton Zürich - ebenfalls 
nennenswerte Aktienpakete gezeichnet. Mit diesen massiven 
Investitionen der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen sei der 
Beschluss der eidgenössischen Räte verbunden gewesen, dass "zum 
Aufbau einer neuen nationalen Fluggesellschaft, auch die Interessen 
aller Landesflughäfen angemessen berücksichtigt" würden (Art. 1 des 
Beschlusses "Redimensionierungskonzept für die nationale 
Zivilluftfahrt. Finanzierung"). Fetz wollte vom Bundesrat wissen, ob 
er bereit sei, dafür zu sorgen, Artikel 1 des Beschlusses 
durchzusetzen und dafür zu sorgen, dass der Euro-Airport Basel- 
Mulhouse seine Hub-Funktion im Europaflugverkehr behalten könne. 
Weiter wollte die Interpellantin wissen, wie der Bundesrat die 
Interessen der Flughäfen in Bern und Lugano zu sichern gedenke.
In seiner Antwort nimmt der Bundesrat Bezug auf die von der Swiss 
seit Dezember 2002 vorgestellten Sparmassnahmen, insbesondere auf 
die Anpassungen des Streckennetzes und deren Auswirkungen auf die 
schweizerischen Flughäfen. Dabei hält er unter anderem fest:
  • Gemäss Parlament und Bundesrat ist das Ziel von Swiss der wirtschaftliche Betrieb einer Fluggesellschaft mit einem signifikanten Langstreckenanteil. Der Hinweis im angeführten Artikel 1, wonach die Interessen aller Landesflughäfen angemessen zu berücksichtigen seien, kann nicht als bindender Auftrag an die Unternehmung verstanden werden. Abgesehen davon könnte die "angemessene Berücksichtigung" der Interessen aller Landesflughäfen nicht bedeuten, vom Unternehmen die Aufrechterhaltung von Leistungen zu verlangen, die seine Existenz bedrohen.
  • Andere als wirtschaftliche Kriterien beim Fällen von Produktionsentscheidungen kann sich die Swiss als Unternehmung und erst recht in der heutigen wirtschaftlichen Situation nicht leisten.
  • Der Bundesrat erwartet von der Swiss, dass ein Personalabbau möglichst sozialverträglich gestaltet wird, wobei auch hier die wirtschaftliche Situation des Unternehmens relativ enge Grenzen setzt.
Auskunft: 
Pierre-André Meyrat, Eidg. Finanzverwaltung, Tel.: 031 322 60 40 
(Nachmittag)
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
Bundesgasse 3
CH-3003 Bern
http://www.efd.admin.ch

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