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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Bundesrat beantragt einen Kredit von 60 Millionen Franken für Krippenplätze

(ots)

Das EDI hat den Vollzug und die Wirkung des Impulsprogramms zur Förderung der familienexternen Kinderbetreuung evaluieren lassen und dem Bundesrat die entsprechenden Berichte zur Kenntnis gebracht. Auf Grund der Ergebnisse der Evaluationsberichte beabsichtigt der Bundesrat das auf acht Jahre angelegte Impulsprogramm auch in den zweiten vier Jahren seiner Laufzeit weiterzuführen und dem Parlament einen weiteren Verpflichtungskredit von 60 Mio. Franken zu beantragen.

Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende 
Kinderbetreuung und die entsprechende Verordnung sind am 1. Februar 
2003 in Kraft getreten. Mit dem dadurch ermöglichten und auf acht 
Jahre befristeten Impulsprogramm sollen zusätzliche Plätze für die 
Tagesbetreuung von Kindern entstehen. Ziel ist es, den Eltern zu 
ermöglichen, Erwerbsarbeit oder Ausbildung und Familie besser zu 
vereinbaren. Die erste Hälfte des Impulsprogramms wird gemäss 
Bundesbeschluss mittels eines Verpflichtungskredits von 200 Mio. 
Franken finanziert. Dieser ist auf vier Jahre befristet und läuft 
per 31. Januar 2007 aus. Für die zweite Hälfte des Impulsprogramms 
ist ein weiterer vierjähriger Verpflichtungskredit zu sprechen. Es 
ist vorgesehen, dass der Bundesrat im Februar 2006 die entsprechende 
Botschaft verabschiedet, so dass das Parlament den zweiten 
Verpflichtungskredit rechtzeitig verabschieden kann.
Bisheriger Verlauf des Impulsprogramms Mit den bis zum 30. September 
2005 bewilligten Gesuchen wird die Schaffung von 6'763 neuen 
Betreuungsplätzen unterstützt. Falls sämtliche der momentan 
pendenten Gesuche bewilligt werden können, profitieren insgesamt 
9'885 neue Betreuungsplätze von den Finanzhilfen. Gemäss 
Hochrechnungen sollten nach den ersten vier Jahren des 
Impulsprogramms insgesamt 13'400 Plätze mit Unterstützung der 
Finanzhilfen des Bundes geschaffen worden sein, was einer Zunahme 
des geschätzten Platzangebots um rund einen Viertel entspricht. Bis 
zum Ablauf des ersten Verpflichtungskredits werden von den 200 Mio. 
Franken schätzungsweise 107 Millionen Franken aufgebraucht bzw. 
verpflichtet worden sein. Die nicht ausgeschöpften Mittel verfallen.
Ergebnisse der Evaluationsberichte Im Hinblick auf den zu fällenden 
Entscheid über die Fortführung des Programms hat das Bundesamt für 
Sozialversicherung im August 2004 zwei externe Evaluationsaufträge 
zum Vollzug und zur Wirkung des Programms erteilt. Die Ergebnisse 
der beiden Untersuchungen liegen in zwei Evaluationsberichten vor. 
Als Fazit ergibt sich: * Der Vollzug verläuft gut, es werden keine 
systematischen Mängel festgestellt. * Den Finanzhilfen des Bundes 
kommt während der Auf- bzw. Ausbauphase der Betriebe eine wichtige 
Funktion als Starthilfe zu. * Die Finanzhilfen fördern die 
Nachhaltigkeit der neu geschaffenen Plätze. * Die Finanzhilfen 
tragen dazu bei, dass sich die Gemeinden im Bereich der 
familienergänzenden Betreuung vermehrt engagieren (wenn auch oftmals 
nicht im gewünschten Ausmass). Für die Nichtausschöpfung des ersten 
Verpflichtungskredits werden folgende Gründe aufgeführt: * Die 
Finanzhilfen decken nur einen vergleichsweise kleinen Teil der 
Kosten und sind auf die Startphase begrenzt. Will man die bestehende 
Nachfrage nach Betreuungsplätzen mit einkommensabhängigen Tarifen 
decken, wäre eine wachsende Beteiligung von anderen Geldgebern 
(Gemeinde, Kantone, Firmen) notwendig, die sich von Beginn weg 
engagieren. * Der erforderliche Finanzierungsnachweis über sechs 
Jahre verlangt, dass schon vor der Umsetzung des Projektes klar sein 
muss, wie die Finanzhilfen nach zwei bzw. drei Jahren ersetzt 
werden. Das damit verfolgte Nachhaltigkeitsziel konkurriert mit dem 
Ziel, möglichst viele neue Betreuungsplätze zu schaffen. * Die 
Planung und Realisierung von neuen Angeboten dauert wesentlich 
länger als angenommen wurde.
Schlussfolgerungen Die familienergänzende Kinderbetreuung ist für 
eine nachhaltige Familienpolitik von entscheidender Bedeutung. Vom 
wirtschaftlichen Standpunkt aus liegen die Vorteile einer vermehrten 
Erwerbsbeteiligung der Frauen auf der Hand: Das Familieneinkommen 
steigt, der Verlust von Humankapital durch Rückzug aus dem 
Erwerbsleben kann gestoppt und der Mangel an qualifiziertem Personal 
in gewissen Sparten aufgefangen werden. Die familienergänzende 
Kinderbetreuung trägt zur Gleichberechtigung der Geschlechter bei 
und ist für Kinder hinsichtlich Sozialisation, Integration und 
Chancengleichheit förderlich. Es besteht heute immer noch ein 
erheblicher ungedeckter Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen. Das 
Impulsprogramm ermöglicht es, diesen offenkundigen Bedarf zumindest 
teilweise zu decken. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb, das auf 
acht Jahre angelegte Impulsprogramm auch in den zweiten vier Jahren 
seiner Laufzeit weiterzuführen. Angesichts der Lage der 
Bundesfinanzen und der Tatsache, dass die Nachfrage unter den 
Erwartungen geblieben ist, beantragt er 60 Mio. Franken für den 
zweiten Verpflichtungskredit. Der Bundesrat will den Eidg. Räten bis 
Ende Februar 2006 eine entsprechende Botschaft vorlegen.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:	031 322 91 47 Jost Herzog 		
		Bundesamt für Sozialversicherung
Die Evaluationsberichte "Finanzhilfen für familienergänzende 
Kinderbetreuung: Evaluation des Vollzugs" und "Finanzhilfen für 
familienergänzende Kinderbetreuung: Evaluation des Impact", finden 
sich auf der Homepage des BSV: www.bsv.admin.ch
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch

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