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ETH-Bereich; neues Lohnsystem honoriert Leistung

(ots)

Der Bundesrat genehmigt die Teilrevisionen des ETH-Rats der Professorenverordnung und der Personalverordnung seines Bereichs. Der Bundesrat gibt damit grünes Licht für flexiblere Anstellungs- und Gehaltsbedingungen in den beiden ETH und den vier Forschungsanstalten PSI, WSL, EMPA und EAWAG.

Teilrevision der Professorenverordnung ETH
Mit der Teilrevision der Professorenverordnung legt der ETH-Rat die 
Grundsätze einer kontinuierlichen Beurteilung der Qualität der 
Professoren fest, die Ausgestaltung der Verfahren und Prozesse 
überträgt er den beiden ETH. Dies betrifft namentlich die Evaluation 
der Leistung samt geeigneten Schlichtungsverfahren. Die ETH können 
hier auf bereits vorhandene Instrumente und Mechanismen 
zurückgreifen.
Bei der individuellen Lohnentwicklung kommt der gleiche Grundsatz 
zur Anwendung. Bis das Maximum der jeweiligen Professorenkategorie 
erreicht ist, wird die Entwicklung des Lohnes durch die Beurteilung 
der Leistung bestimmt. Die Verordnung gibt den Rahmen vor, über die 
Höhe einer Anpassung entscheidet der Präsident der ETH. Das Spektrum 
der Löhne in den Professorenkategorien bleibt grundsätzlich 
unverändert. Zur Gewinnung besonders ausgewiesener Fachkräfte kann 
der ETH-Rat den Lohn im Einzelfall um bis zu 15% des Maximallohnes 
erhöhen.
Neu erhält der Präsident der ETH die Möglichkeit, zur Honorierung 
aussergewöhnlicher Leistungen bis zu 10% über die Maxima 
hinauszugehen.
Teilrevision der Personalverordnung ETH-Bereich
Neues Lohnsystem Die beiden ETH und die Forschungsanstalten PSI, 
WSL, EMPA und EAWAG erhalten mit dem neuen Lohnsystem ein starkes 
Führungsinstrument. Es befreit die Institutionen von Automatismen; 
systembedingte Lohnerhöhungen entfallen künftig. Sämtliche 
Funktionen aller Mitarbeitenden des ETH-Bereichs werden zu Beginn 
des kommenden Jahres einer der 15 Funktionsstufen des neuen Systems 
zugeordnet. Bis anhin kamen 38 Lohnklassen zur Anwendung. Grundlage 
der neuen Zuordnungen bilden klare Kompetenzprofile.
In einem zweiten Schritt erfolgt die leistungsbezogene Steuerung der 
Löhne. Dieser Führungsprozess mit Zielvereinbarungen und Beurteilung 
der Zielerreichung setzt eine sorgfältige Schulung und Begleitung 
der Vorgesetzten und Mitarbeitenden voraus.
Die Präsidenten der beiden ETH und die Direktoren der vier 
Forschungsanstalten werden den Termin für die leistungsbezogene 
Steuerung der Löhne in ihrer Institution festlegen. Es steht ihnen 
dazu ein Zeitfenster von zwei Jahren zur Verfügung.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Martin Sommer, Stab ETH-Rat, Leiter Personal.  
Telefon: 044 632 20 08

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