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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Botschaft zur Verfahrensstraffung in der IV vom Bundesrat verabschiedet

(ots)

Der Bundesrat hat eine Botschaft zur Änderung des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG) zur Straffung des Verfahrens verabschiedet. Mit verschiedenen Massnahmen soll das Verfahren bei Streitigkeiten über Leistungen der IV gestrafft und beschleunigt werden. Im Vordergrund stehen die Wiedereinführung des Vorbescheidverfahrens anstelle des Einspracheverfahrens und die Einführung einer moderaten Kostenpflicht für das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht.

In seiner Botschaft schlägt der Bundesrat aufgrund des Ergebnisses 
des Vernehmlassungsverfahrens verschiedene Massnahmen zur 
Verfahrensstraffung vor. Von besonderer Bedeutung ist die Ablösung 
des Einspracheverfahrens, welches sich in der Praxis nicht bewährt 
hat. An seiner Stelle soll das frühere Vorbescheidverfahren wieder 
eingeführt werden, bei dem der frühzeitige und verstärkte Einbezug 
der Betroffenen im Vordergrund steht. Als weitere wichtige Massnahme 
wird die Einführung einer moderaten Kostenpflicht für das Verfahren 
vor dem kantonalen Versicherungsgericht vorgeschlagen. Mit beiden 
Massnahmen soll das Verfahren beschleunigt und die Anzahl der 
Beschwerden reduziert werden.
Auf die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Einschränkung der 
Überprüfungsbefugnis für das Verfahren vor dem Eidgenössischen 
Versicherungsgericht (EVG) wird verzichtet, da diese Frage im Rahmen 
der hängigen Justizreform geregelt wird. Das Gleiche gilt auch für 
die Einführung der Kostenpflicht für das Verfahren vor dem EVG. Die 
vorgeschlagene Gesetzesänderung soll auf den 1. Juli 2006 in Kraft 
treten.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:	031 324 06 64
	Peter Beck, Bereichsleiter
	Bundesamt für Sozialversicherung
Beilagen:	Botschaft und Gesetzesänderung
	Faktenblatt "Verfahrensstraffung in der IV"
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des BSV 
unter www.bsv.admin.ch

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