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Krankenversicherung: Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Pflegefinanzierung

(ots)

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Pflegefinanzierung zuhanden des Parlaments verabschiedet. Die Botschaft nimmt Teile der beiden in die Vernehmlassung geschickten Finanzierungsmodelle auf, da sich keine Mehrheit für eine der beiden vorgeschlagenen Varianten fand. Neu soll die Behandlungspflege von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) voll abgegolten werden. An die Grundpflege leistet die OKP einen fixen Frankenbeitrag.

Der Bundesrat schlägt in der Botschaft vor, dass die OKP die 
Behandlungspflege wie beispielsweise einen Verband wechseln oder 
eine Injektion verabreichen, voll übernimmt. An die 
Pflegeleistungen, die entstehen, wenn die täglichen Grundbedürfnisse 
gedeckt werden (sog. Grundpflege), soll die Krankenversicherung 
einen fixen Frankenbeitrag leisten. Zur Grundpflege gehört zum 
Beispiel die Unterstützung bei der Körperpflege, beim Ankleiden oder 
beim Essen. Die Pflege zu Hause soll mit einer 
Hilflosenentschädigung zur AHV mitgetragen werden. Diese soll neu 
bereits bei einer Hilflosigkeit leichten Grades ausgerichtet werden. 
Für Heimbewohnerinnen und - bewohner ist zudem vorgesehen, die 
Höchstgrenze von jährlich rund 30'000 Franken der 
Ergänzungsleistungen aufzuheben.
Beide in die Vernehmlassung geschickten Modelle verfolgten das Ziel, 
die Zuständigkeiten zwischen den verschiedenen Sozialversicherungen 
neu festzulegen. Das Modell A schlug eine Abgrenzung über die 
Definition der Leistung vor. Dabei wurde zwischen komplexen und 
einfachen Pflegesituationen unterschieden. Das Modell B sah ein 
zeitliches Kriterium vor mit der Unterscheidung zwischen Akutpflege 
und Langzeitpflege. Bei der Akutpflege hätte die Krankenversicherung 
die vollen Kosten der Pflegeleistungen übernommen. An die 
Langzeitpflege wäre lediglich ein Beitrag gewährt worden.
Reform unbestritten Die Vernehmlassung hat klar gezeigt, dass die 
Notwendigkeit einer Reform der aktuellen Pflegefinanzierung 
unbestritten ist. Die Mehrzahl der Teilnehmenden hat die Vorschläge 
des Bundesrates aber aus unterschiedlichen Gründen als 
unbefriedigend beurteilt: im Mittelpunkt der Kritik stand beim 
Modell A die fehlende Praxistauglichkeit, beim Modell B das Problem 
der zeitlichen Abgrenzung zwischen Akut- und Langzeitpflege. Eine 
absolute zeitliche Grenze wird den individuellen Fällen nur selten 
gerecht und bringt daher eine gewisse Willkür mit sich. Finanzierung 
Bereits heute werden die Pflegekosten, die nicht von der 
Krankenversicherung übernommen werden, durch andere 
Finanzierungsquellen gedeckt: durch Eigenmittel der 
pflegebedürftigen Personen, Ergänzungsleistungen der Kantone und 
Gemeinden sowie durch die Sozialhilfe. Das vorgeschlagene 
Finanzierungsmodell hätte demnach in erster Linie eine Umverteilung 
der finanziellen Lasten zur Folge. Es hat aber auch einen dämpfenden 
Effekt auf die Kosten- und Prämienentwicklung in der 
Krankenversicherung. Dies ist zentral angesichts der demografischen 
Entwicklung, durch die Pflegeleistungen künftig vermehrt in Anspruch 
genommen werden. Bis zum Inkrafttreten einer Neuregelung der 
Pflegefinanzierung, längstens aber bis Ende 2006, hat das Parlament 
in der vergangenen Herbstsession beschlossen, die 1998 eingeführten 
Rahmentarife grundsätzlich weiterzuführen. Damit wurden die 
Pflegetarife eingefroren.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft:
Bundesamt für Gesundheit ,Hans Heinrich Brunner, Leiter 
Direktionsbereich Kranken- und Unfallversicherung, Tel: 031 322 95 05
Botschaft: www.bag.admin.ch/kv/projekte/d/index.htm

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