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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Bundesgesetz über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz): Resultate des Vernehmlassungsverfahrens und weiteres Vorgehen

(ots)

Der Bundesrat hat von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens über die sektoriellen Personenidentifikatoren (SPIN-Gesetz) Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen bestimmt. Das EDI soll eine Botschaft ausarbeiten, die den eidgenössischen Räten nächstes Jahr überwiesen werden soll. Aufgrund des Vernehmlassungsverfahrens hat der Bundesrat zudem beschlossen, die Einführung eines einheitlichen Identifikators auf die Bevölkerungsregister zu beschränken, d.h. auf die Einwohnerregister sowie die Register im Zivilstandswesen und im Ausländerbereich.

Die Zielsetzung der Vorlage, den Datenaustausch zwischen amtlichen 
Personenregistern des Bundes und der Kantone zu vereinfachen, wird 
von der überwiegenden Mehrheit der Antwortenden unterstützt. Die 
Sektorialisierung in sechs Verwaltungsbereiche (Einwohner, 
Sozialversicherungen, Steuern, Verteidigung und Zivilschutz, 
Strafverfolgung sowie Statistik) mit je separaten Identifikatoren 
wird hingegen grossmehrheitlich als ineffiziente Lösung abgelehnt. 
Die Sektorialisierung mache insbesondere auf Kantons- oder 
Gemeindeebene keinen Sinn, weil vielerorts mit integrierten 
Gesamtlösungen gearbeitet werde. Besonders diejenigen Kantone, die 
in den letzten Jahren in die Entwicklung von kantonalen 
Datenplattformen investiert haben, lehnen es aus Kosten- und 
Aufwandgründen ab, für den Datenverkehr mit dem Bund sechs 
zusätzliche Bundesidentifikatoren in ihre Register und Systeme 
einzubauen.
Eine Minderheit, darunter die Kreise der Datenschützer und die SVP, 
lehnen die Vorlage aus der Befürchtung ab, der Persönlichkeitsschutz 
werde erschwert, sowie aus Sorge um die individuelle Freiheit. CVP 
und CSP befürworten die Vorlage, die SP äussert sich skeptisch und 
meldet Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes an.
Weitgehende Zustimmung hinsichtlich Notwendigkeit und Nutzen findet 
die vorgeschlagene Koordination der kantonalen und kommunalen 
Einwohnerregister mit den grossen Bundespersonenregistern im 
Zivilstandswesen und Ausländerbereich.
Aus diesem Grunde und um den Bedenken zur Sicherstellung des 
Datenschutzes Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat beschlossen, die 
Einführung eines einheitlichen Identifikators auf die 
Bevölkerungsregister zu beschränken. Dabei steht im Vordergrund, die 
so genannte STAR-Nummer aus dem Zivilstandwesen des Registers 
INFOSTAR zu verwenden, wie dies von verschiedenen Vernehmlassern 
angeregt wird. Auch die bisher getätigten Investitionen in INFOSTAR 
legen dieses Vorgehen nahe. Ebenfalls geprüft werden soll, ob der 
Identifikator von den Kantonen zum Vollzug weiterer gesetzlicher 
Aufgaben verwendet werden kann.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN
Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Werner Haug, Vizedirektor, Bundesamt für Statistik, Tel. 
032 713 66 85

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