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Eidg. Departement des Innern (EDI)

Kontrollinstrument zur Überprüfung der Lohngleichheit

(ots)

Im Auftrag des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und der Beschaffungskommission des Bundes (BKB) hat das Büro BASS ein Kontrollinstrument entwickelt, mit welchem die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann in einzelnen Unternehmen geprüft werden kann. Der Bund hat das Kontrollinstrument in einem Pilotprojekt bei fünf Unternehmen erfolgreich getestet. Dieses wird künftig auch für Kontrollen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes eingesetzt.

Öffentliche Beschaffungsstellen dürfen gemäss Bundesgesetz über das 
Beschaffungswesen einen Auftrag nur an eine Unternehmung vergeben, 
die den Grundsatz der Lohngleichheit zwischen Frau und Mann 
gewährleisten. Firmen, die dies nicht einhalten, können aus 
laufenden Beschaffungsverfahren ausgeschlossen werden. Damit sollen 
Wettbewerbsverzerrungen zu ungunsten fairer Arbeitgebenden vermieden 
werden. Mit dem vom EBG entwickelten Kontrollinstrument können 
Unternehmen künftig selbst überprüfen, ob sie ihre Mitarbeiterinnen 
und Mitarbeiter nicht diskriminierend entlöhnen. Voraussetzung für 
die Überprüfung sind allerdings vertiefte statistische Kenntnisse. 
Auf Wunsch der Unternehmen vermittelt das EBG ausgewiesene 
Expertinnen und Experten, die die Unternehmen dabei unterstützen.
Der Bund hat das Kontrollinstrument zwischen 2001 und 2003 in einem 
Pilotprojekt getestet. Bei zwei der fünf untersuchten Unternehmen 
wurde eine bedeutende geschlechtsbedingte Lohnungleichheit 
festgestellt. Die überprüften Unternehmen haben konstruktiv 
mitgearbeitet. Es wurden Massnahmen zum Abbau der 
Lohndiskriminierung vereinbart. Fragebogen und Vorgehen wurden auf 
Grund von Anregungen der geprüften Unternehmen angepasst, so dass 
bei Kontrollen ein möglichst geringer Aufwand für die Unternehmen 
entsteht. Die Ergebnisse der Pilotphase sind in einem Bericht 
festgehalten.
Um zu gewährleisten, dass nur Unternehmen, die die Lohngleichheit 
zwischen Frau und Mann respektieren, öffentliche Aufträge des Bundes 
erhalten, verfolgen das EBG und die BKB die folgende Strategie: 
Ausbau der Information für Unternehmen und Beschaffungsstellen, 
Förderung der Selbstverantwortung und Selbstkontrolle der 
Unternehmen, Sensibilisierung der Unternehmen durch 
Selbstdeklarationen sowie die regelmässige Durchführung von 
Kontrollen. Das zuständige Kontrollorgan für Beschaffungen des 
Bundes ist das EBG gemäss Verordnung; es arbeitet dabei eng mit der 
BKB zusammen.
Mit der Entwicklung und dem Einsatz des Kontrollinstruments ist ein 
weiterer wichtiger Schritt zur Umsetzung der Lohngleichheit in der 
Praxis getan. Damit wird auch die Umsetzung internationaler 
Abkommen, wie jener der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) 
zur Gleichheit des Entgelts zwischen Mann und Frau, gefördert.
Auskunft zum Kontrollinstrument: Marianne Geisser, Eidg. Büro für 
die Gleichstellung von Frau und Mann, Tel. 031 322 68 41 Auskunft zu 
Beschaffungsfragen: Elisabeth Vogt, Geschäftleiterin Sekretariat der 
Beschaffungskommission des Bundes, Tel. 031 322 38 50 Bericht: 
www.equality-office.ch/d/s-publikationen.htm oder 
www.beschaffung.admin.ch.

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