Eidg. Departement des Innern (EDI)
Vernehmlassungsbericht Gesetzesentwurf zur Registerharmonisierung positiv aufgenommen
(ots)Der Gesetzesentwurf zur Harmonisierung der Einwohner- und anderer Personenregister ist von den Kantonen, Parteien, Interessenverbänden und Organisationen sehr positiv aufgenommen worden. Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) mit der Ausarbeitung der Botschaft beauftragt, die den eidgenössischen Räten im Herbst 2004 überwiesen werden soll.
Der Gesetzesentwurf konkretisiert Art. 65 der Bundesverfassung, welcher die Harmonisierung und Koordination der kantonalen und kommunalen Einwohnerregister sowie der grossen Personenregister des Bundes für statistische Zwecke ermöglicht. Dadurch soll insbesondere eine wesentliche Reduktion des Erhebungsaufwandes für die Bevölkerungsstatistiken im Allgemeinen und für die Volkszählungen nach 2010 erreicht werden.
Der Gesetzesentwurf ist im Vernehmlassungsverfahren insgesamt sehr positiv aufgenommen worden. Unterstützung erfahren vor allem die Bestimmungen zum elektronischen Austausch von Daten zwischen Registern, zum Beispiel im Falle von Umzügen in andere Gemeinden. Die dadurch entstehende Verbesserung der Datenqualität dient nicht nur den Verantwortlichen der kantonalen und kommunalen Einwohnerkontrollen, sondern auch den Bürgerinnen und Bürgern. Die Vernehmlasser befürworten auch die Festlegung der obligatorisch zu harmonisierenden Merkmale auf Gesetzesstufe sowie die einheitliche Regelung der Meldepflicht.
Unterstützung findet bei den meisten Vernehmlassern die Einführung der neuen Merkmale "Wohnungsidentifikator" und "Haushaltzugehörigkeit" in den Einwohnerregistern. Einige weisen jedoch auf mögliche Schwierigkeiten bei der Nachführung solcher Daten hin. Die Kirchen sowie die meisten Kantone, die sich explizit zum Merkmal "Zugehörigkeit zu einer Landeskirche" ausgesprochen haben, wünschen dessen Aufnahme in die Liste der obligatorischen Merkmale.
Die Einführung eines eidgenössischen Personenidentifikators wird von den meisten Vernehmlassern befürwortet. Sie anerkennen die Notwendigkeit der eindeutigen Identifikation von Personen in der heutigen Informationsgesellschaft. Nach Ansicht der überwiegenden Mehrheit der Vernehmlasser sollte die Verwendung eines Personenidentifikators aber nicht nur auf die Statistik beschränkt bleiben, sondern auch die administrative Arbeit im täglichen Vollzug von gesetzlichen Aufgaben unterstützen.
Die kantonalen Datenschutzstellen und einige Kantone sind gegen die Einführung eines eidgenössischen Personenidentifikators. Sie warnen insbesondere vor der Gefahr der widerrechtlichen Datenverknüpfung. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmer unterstreichen denn auch die Bedeutung der Information der Betroffenen bei Datenmutationen, so dass diese von ihrem Berichtigungsrecht Gebrauch machen können.
Verschiedene Einwände und Anregungen der Vernehmlasser sind bereits in die laufende Gesetzgebungsarbeit eingeflossen. Auf Grund des Vernehmlassungsverfahrens soll ein separates Gesetz zu den Personenidentifikatoren erarbeitet werden, welches gleichzeitig mit dem Harmonisierungsgesetz den Räten unterbreitet wird. Der Bundesrat wird nicht mehr einen universellen eidgenössischen Personenidentifikator vorschlagen, sondern sektorielle Personenidentifikatoren (SPIN) und einen zentralen Identifikationsserver zur Vereinfachung des Datenaustausches zwischen Registern.
EIDG. DEPARTEMENT DES INNERN Presse- und Informationsdienst
Auskunft: Dr. Werner Haug, Vizedirektor, Bundesamt für Statistik
Tel. 032 713 66 85