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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Engere Zusammenarbeit zwischen Mexiko und der Schweiz Bundesrat Blocher unterzeichnet einen Rechtshilfevertrag in Strafsachen mit Mexiko

Bern (ots)

11.11.2005. Bundesrat Christoph Blocher und sein
mexikanischer Amtskollege Daniel Francisco Cabeza de Vaca Hernández 
haben am Freitag in Bern einen bilateralen Rechtshilfevertrag 
unterzeichnet. Damit bekräftigen beide Staaten den Willen, bei der 
Bekämpfung der internationalen Kriminalität enger 
zusammenzuarbeiten.
Der Rechtshilfevertrag schafft eine völkerrechtliche Grundlage, 
damit die Justizbehörden beider Staaten bei der Aufdeckung und 
Verfolgung strafbarer Handlungen zusammenarbeiten können. Im 
Vordergrund der Zusammenarbeit steht vor allem die Bekämpfung von 
Korruption und Wirtschaftsdelikten sowie des Menschen- und 
Drogenhandels. Die Schweiz als wichtiger Finanzplatz hat ein 
Interesse an einer guten Zusammenarbeit mit Mexiko. Die 
schweizerischen Finanzinstitute sollen nicht für kriminelle Zwecke 
missbraucht werden können.
Das Rechtshilfeverfahren beschleunigen und vereinfachen Der 
bilaterale Rechtshilfevertrag übernimmt die wichtigsten Grundsätze 
des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens und des Bundesgesetzes 
über die internationale Rechtshilfe.
Mit dem Vertrag wird ein modernes, griffiges Instrument 
geschaffen, das den Bedürfnissen der Praxis Rechnung trägt. Der 
Vertrag vereinfacht und beschleunigt das Rechtshilfeverfahren 
zwischen beiden Staaten. Er verringert insbesondere die 
Formerfordernisse durch die Abschaffung der Beglaubigungen und führt 
das Institut der Videokonferenzen ein. Ausserdem wird neu in beiden 
Ländern eine Zentralstelle geschaffen, wonach eine Kontaktperson die 
reibungslose Zusammenarbeit im Rahmen des Vertrags gewährleistet 
bzw. mithilft, allfällige Probleme oder Missverständnisse zu lösen. 
Der neue Rechtshilfevertrag regelt ferner auch die Zustellung von 
Verfahrensurkunden, das Erscheinen vor Gericht, die Herausgabe von 
beschlagnahmten Gegenständen und Vermögenswerten sowie die spontane 
Übermittlung von Informationen ohne Vorliegen eines 
Rechtshilfeersuchens.
Ausbau des Vertragsnetzes
Mit dem neuen Abkommen wird das weltweite Vertragsnetz auf dem 
Gebiet der Rechtshilfe in Strafsachen weiter ausgebaut. Die engere 
internationale Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden 
trägt wesentlich zur wirksamen Bekämpfung der grenzüberschreitenden 
Kriminalität bei. In Lateinamerika hat die Schweiz bereits mit Peru 
und Ecuador bilaterale Rechtshilfeverträge abgeschlossen; in den 
letzten Jahren wurden ausserdem Rechtshilfeverträge mit Brasilien, 
Argentinien und Chile ausgehandelt, welche aber noch nicht 
rechtsgültig sind.
Weitere Auskünfte:
Mario-Michel Affentranger, Bundesamt für Justiz, Tel. 031 / 322 43 42

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