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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

Schweiz beteiligt sich an Modernisierung des europäischen Patentsystems

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute die Botschaft zur Genehmigung
von zwei Staatsverträgen zur Reform des europäischen Patentsystems 
verabschiedet. Zum einen handelt es sich um die Revisionsakte zum 
Europäischen Patentübereinkommen, zum anderen um das fakultative 
Sprachenübereinkommen.
Mit dem Europäischen Patentübereinkommen von 1973 wurde ein 
zentrales europäisches Verfahren zur Erteilung von Patenten durch 
das Europäische Patentamt in München geschaffen. Dieses ermöglicht 
Erfinderinnen und Erfindern, mit einer einzigen Patentanmeldung in 
über 30 Vertragsstaaten – darunter auch die Schweiz – Schutz für 
ihre Erfindung zu erlangen.
Die Rahmenbedingungen für das europäische Patentsystem haben sich in 
den letzten 30 Jahren beachtlich geändert: Neue Technologien kamen 
auf und das europäische Wirtschaftssystem wurde in den Welthandel 
eingebunden. Diese Entwicklung sowie der Beitritt einer grossen Zahl 
europäischer Staaten zum Europäischen Patentübereinkommen machten 
eine Reform unumgänglich. Im Jahre 2000 wurden deshalb zwei 
Übereinkommen ausgehandelt: die Revisionsakte und das so genannte 
Sprachenübereinkommen. Diese modernisieren das europäische 
Patentsystem unter Wahrung der bewährten Grundlagen.
Heute nun hat der Bundesrat die Botschaft zur Genehmigung der zwei 
entsprechenden Staatsverträge zur Reform des europäischen 
Patentsystems zu Handen des Parlaments verabschiedet.
Moderne Rahmenbedingungen für Patentschutz in Europa schaffen Die 
Revisionsakte schafft die Voraussetzungen, damit das europäische 
Patentsystem auch den hohen Ansprüchen der Zukunft entsprechen kann. 
Sie stellt leistungsfähige institutionelle Rahmenbedingungen für den 
Patentschutz in Europa sicher und leistet auf diese Weise einen 
wichtigen Beitrag für den Wirtschaftsstandort Europa.
Kosten für Übersetzungen senken
Mit dem fakultativen Sprachenübereinkommen werden Kosten für 
europäische Patente gesenkt, die durch Übersetzungen verursacht 
werden und den Patentschutz in Europa massiv verteuern. Die 
Unterzeichnerstaaten verzichten hierzu auf sämtliche 
Übersetzungserfordernisse eines in einer Amtssprache des 
Europäischen Patentamts (Deutsch, Französisch, Englisch) erteilten 
Patents, wenn eine dieser Amtssprachen zugleich auch eine nationale 
Landessprache ist.
Weitere Auskünfte:
Lukas Bühler, Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum, 
Tel. 031 323 07 08

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