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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Griffigere Massnahmen sollen innere Sicherheit stärken Zum Stand der laufenden Revisions-Arbeiten im EJPD

Bern (ots)

22.12.2004. Der Bundesrat will Gewalt an
Sportveranstaltungen und das Verbreiten von Gewaltpropaganda mit 
neuen Massnahmen bekämpfen. Er hat von den Ergebnissen der 
Vernehmlassung zu diesen Massnahmen Kenntnis genommen und über das 
weitere Vorgehen entschieden. In einem weiteren Schritt wird das 
EJPD dem Bundesrat zudem eine Vernehmlassungsvorlage zur 
Verbesserung der präventiven Instrumente im Bereich der Terrorabwehr 
unterbreiten. Ausserdem soll das öffentliche Tragen von 
rassistischen Emblemen verboten werden.
Die Entwicklungen der letzten Monate und Jahre haben aufgezeigt, 
dass das gesetzliche Dispositiv der Schweiz zur Bekämpfung einzelner 
Formen der Gewalt und des Terrorismus nicht genügt und den aktuellen 
Bedrohungsformen angepasst werden muss. Auch im Parlament wurde in 
verschiedenen Verstössen auf diese Notwendigkeit aufmerksam gemacht. 
Deshalb sollen nun Mittel und Möglichkeiten zur Wahrung der inneren 
Sicherheit gestärkt werden. Im Eidgenössischen Justiz- und 
Polizeidepartement (EJPD) wird zurzeit die Revision der 
entsprechenden Rechtsgrundlagen vorangetrieben.
Die Revisionsarbeiten betreffen die folgenden drei Themenbereiche:
Das Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der Inneren 
Sicherheit (BWIS) soll in zwei Schritten revidiert werden.  
Bei der ersten Revision geht es um eine Verbesserung der Massnahmen 
gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von 
Sportveranstaltungen (BWIS I).  Die zweite Revision befasst 
sich mit der Stärkung der inneren Sicherheit durch Verbesserungen im 
Bereich des präventiven Staatsschutzes, namentlich zur Bekämpfung 
des Terrorismus (Revision BWIS II).  Ausserdem soll mit 
einer Revision des Strafgesetzbuches eine zusätzliche Bestimmung zur 
Bekämpfung des Rassismus eingeführt werden: das Verbot von 
rassistischen Emblemen.
Der erste und der dritte dieser drei Themenbereiche waren bisher in 
einem Vorentwurf zusammengefasst, der bei den Kantonen und Parteien 
in der Vernehmlassung war. Gleichzeitig mit der Kenntnisnahme über 
die Ergebnisse der Vernehmlassung hat der Bundesrat beschlossen, 
diesen Vorentwurf in zwei Vorlagen aufzuteilen, um die jeweils 
eigenständigen Ziele der Revision besser zu wahren.
Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von 
Sportveranstaltungen Die erste Vorlage mit dem Titel „Bundesgesetz 
über Massnahmen gegen Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von 
Sportveranstaltungen“ soll eine Bestimmung gegen Gewaltpropaganda 
enthalten. Ausserdem soll die Rechtsgrundlage für die nationale 
Hooligandatenbank geschaffen werden. Diese Vorlage wird durch 
zusätzliche Massnahmen zur Sicherheit im Sport ergänzt werden. Der 
Bundesrat hat das EJPD beauftragt, einen ergänzenden Vorentwurf mit 
den zusätzlichen Massnahmen zu erarbeiten. Dieser soll im nächsten 
Jahr in die Vernehmlassung geschickt und anschliessend in den 
Gesetzesentwurf integriert werden.
Massnahmen gegen Rassismus Ein zweites Revisionsprojekt unter dem 
Titel «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus» soll die 
Strafnorm gegen rassendiskriminierende Kennzeichen (Art. 261ter 
E-StGB), sowie den entsprechenden Artikel im Besonderen Teil des 
Militärstrafgesetzbuches (z. B. Art. 171 d MStG) enthalten. Der 
vorgeschlagene Tatbestand gegen rassendiskriminierende Vereinigungen 
(Art. 261quater E-StGB) soll aus der Vorlage gestrichen werden, da 
er nicht mehrheitsfähig ist. Die Revision des Bundesgesetzes 
betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs soll sich 
auf die Aufnahme des bestehenden Art. 261bis StGB 
(Rassendiskriminierung) in den Straftatenkatalog beschränken.
Massnahmen im Bereich des präventiven Staatsschutzes Neben den 
beiden erwähnten, neu fokussierten Revisionsprojekten wird im EJPD 
eine weitere Revision des BWIS vorbereitet. Dieses Revisionspaket 
unter dem Titel BWIS II hat die Stärkung der inneren Sicherheit 
durch Verbesserung der Prävention, namentlich zur Terrorismusabwehr 
zum Ziel. Das EJPD wird dem Bundesrat dazu im Jahr 2005 eine 
Vernehmlassungsvorlage unterbreiten.
Weitere Auskünfte:
Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031  324 13 91
Zusatzinformationen zu den laufenden 
Gesetzgebungsprojekten zur Wahrung der inneren Sicherheit
Revisionsprojekt «Bundesgesetz über Massnahmen gegen 
Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» Im 
Zentrum des Revisionsprojekts «Bundesgesetz über Massnahmen gegen 
Gewaltpropaganda und Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» 
steht die Schaffung einer bundesrechtlichen Rechtsgrundlage für den 
nationalen und internationalen Austausch von Informationen über 
Gewalttäter bei Sportveranstaltungen. Diese so genannte 
«Hooligan-Datenbank» wird insbesondere von Kantonen und 
Sportverbänden gefordert.
Im Hinblick auf die Fussball-Europameisterschaft 2008 sollen im 
Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit 
(BWIS) zudem weitere ergänzende Massnahmen verankert werden, die der 
Bekämpfung der Gewalt bei Sportveranstaltungen dienen. Es geht dabei 
um vier Massnahmen, für die eine gesetzliche Grundlage zu schaffen 
ist:  eine Meldeauflage für potenziell gewalttätige 
Hooligans  ein Rayonverbot  ein Ausreiseverbot 
 einen präventiven, befristeten Polizeigewahrsam Diese 
Massnahmen sollen im Sinne einer Kaskade angewendet werden: Erst 
wenn die mildere Massnahme keine Wirkung zeigt, kann die nächst 
schärfere getroffen werden.
Die Massnahme der Meldeauflage würde es ermöglichen, einen Hooligan 
zu verpflichten, sich während einer Sportveranstaltung auf einer 
Polizeistelle zu melden. Damit würde seine Teilnahme an der 
Veranstaltung verhindert. Mit einem Rayonverbot könnte Personen der 
Zugang zu einem bestimmten, eng umschriebenen Gebiet rund um ein 
Stadion untersagt werden. Das Ausreiseverbot soll verhindern, dass 
Personen, die in der Schweiz wegen früherer Gewalttätigkeiten mit 
einem Stadionverbot belegt sind, an entsprechende Veranstaltungen im 
Ausland ausweichen. Bei konkreten Hinweisen auf bevorstehende 
Gewaltaktionen sollen Hooligans schliesslich für kurze Dauer von der 
Polizei in Gewahrsam genommen werden können. Revisionsprojekt 
«Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus» Das Revisionsprojekt 
unter dem Titel «Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus» sieht 
namentlich Änderungen des BWIS, des Strafgesetzbuches (StGB) und des 
Militärstrafgesetzbuches (MStG) sowie des Bundesgesetzes betreffend 
die Über-wachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vor. Der 
Rassismus soll insbesondere mit einem neuen Straftatbestand 
«Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung» besser bekämpft 
werden.
Revisionspaket BWIS II: Terrorismusabwehr Das Revisionspaket BWIS 
II, das ebenfalls im EJPD bearbeitet wird, bezweckt eine Stärkung 
der Mittel zur Abwehr von Terrorismus, gewalttätigem Extremismus, 
Spionage oder Proliferation von Massenvernichtungswaffen. Um im 
Bereich des präventiven Staatsschutzes beispielsweise gegen 
mutmassliche Terrororganisationen vorgehen zu können, müssen die 
Möglichkeiten der Informationsbeschaffung und –bearbeitung 
verbessert werden. Das geltende Recht lässt jedoch im Rahmen der 
Prävention beispielsweise den Zugang zu Fernmeldedaten und dem 
Postgeheimnis unterstehenden Informationen sowie Observationen im 
Privatbereich nicht zu.
Bei BWIS II handelt es sich um ein besonders anspruchsvolles 
Dossier, das zentrale Fragen aufwirft: Sicherheitsbedürfnis und 
persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger müssen sorgfältig 
gegeneinander abgewogen werden. Die Bedrohungen durch Terrorismus, 
gewalttätigen Extremismus, Spionage und Proliferation von 
Massenvernichtungswaffen können zwar grundsätzlich den Einsatz von 
Beschaffungsmitteln erfordern. Da solche 
Informationsbeschaffungsmassnahmen aber in schwerwiegender Weise in 
Grundrechte eingreifen können, müssen mit deren Einführung 
gleichzeitig auch griffige Kontrollmechanismen geschaffen werden. 
Die konkrete Ausgestaltung dieser Mechanismen ist zentraler 
Bestandteil des Revisionspakets BWIS II.
Weil der politischen Entscheidfindung vor diesem Hintergrund grosse 
Bedeutung beizumessen ist, wurden umfassende, breit abgestützte 
Abklärungen in die Wege geleitet. Der Bundesrat führte darüber im 
Oktober eine erste Diskussion und beauftragte das EJPD, ihm im Laufe 
des Jahres 2005 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage zu 
unterbreiten.
Weitere Auskünfte:
Guido Balmer, Mediendienst fedpol, Tel. 031  324 13 91

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