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Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Rückübernahmeabkommen zwischen den Benelux Staaten und der Schweiz

Bern (ots)

12.12.2003 Die Schweiz hat heute ein
Rückübernahmeabkommen mit den Benelux Staaten abgeschlossen. Darin 
wird ebenfalls der Transit durch die Vertragsstaaten bei 
Rückführungen von Drittstaatsangehörigen mit unbefugtem Aufenthalt 
geregelt. Jean-Daniel Gerber, Direktor des Bundesamtes für 
Flüchtlinge (BFF), sowie die Botschafter Marc Baptist (Belgien), 
Yves Spautz (Luxemburg) und Roelof Reinhold Smit (Niederlande) 
unterzeichneten das Rückübernahmeabkommen zwischen der Schweiz und 
den Benelux Staaten.
Das Abkommen beinhaltet die formlose Rückübernahme von 
Drittstaatsangehörigen, wenn bewiesen ist, dass sie sich vorgängig 
in einem Vertragsstaat aufgehalten haben oder durchgereist sind. 
Gleichzeitig werden in diesem Abkommen auch der Transit und die 
Begleitung von Personen, die zurückgeführt werden, geregelt. Das 
Vertragsergebnis entspricht dem europäischen Standard.
Da die Schweiz an der Zusammenarbeit der Schengener Staaten bzw. der 
EU nicht teilhat, ist sie darauf angewiesen, mit den einzelnen 
europäischen Staaten derartige bilaterale Abkommen abzuschliessen. 
Seit dem Amtsantritt von Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold hat die 
Schweiz die Anstrengungen verstärkt, mit Drittstaaten 
Rückübernahmeabkommen abzuschliessen. So wurden in den vergangenen 
fünf Jahren 15 neue Rückübernahmeabkommen unterzeichnet.
Weitere Auskünfte:
Brigitte Hauser-Süess, Medien & Kommunikation BFF, 
Tel. 031 325 93 50
Dominique Boillat, Medien & Kommunikation BFF, Tel. 031 325 98 80

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