Alle Storys
Folgen
Keine Story von Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD) mehr verpassen.

Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)

EJPD: Der alte Schweizer Pass kann wieder verlängert werden

Bern (ots)

10.03.2003. Der bisherige Schweizer Pass, der seit
1985 in Umlauf ist, kann wieder verlängert werden. Das hat der 
Bundesrat entschieden, um den anhaltend grossen Ansturm auf den 
neuen Schweizer Pass aufzufangen. Die Schweizerinnen und Schweizer, 
die reisen müssen, sollen trotz technischen Schwierigkeiten und den 
damit verbundenen Wartezeiten rechtzeitig über ein gültiges 
Reisedokument verfügen.
Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, dass die Kantone und die 
Schweizerischen Vertretungen ab Dienstag, 11. März 2003 bis Ende 
Jahr alte Pässe noch einmal verlängern dürfen. Die Gültigkeitsdauer 
dieser alten Pässe 85 kann maximal bis zum 31. Dezember 2005 
ausgedehnt werden. Insgesamt darf die Gültigkeitsdauer zwischen 
Erstausstellung und Ablaufdatum jedoch nicht mehr als 15 Jahre 
betragen.
Die Gratis-Hotline 0800 820 008 beim Bundesamt für Polizei ist 
weiterhin in Betrieb. Fragen zum neuen Pass oder zur Verlängerung 
der alten Pässe werden auch per E-Mail beantwortet:  
schweizerpass@fedpol.admin.ch.
Weitere Auskünfte:
Arnold Bolliger, Bundesamt für Polizei, Tel. 031 322 42 82

Weitere Storys: Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
Weitere Storys: Eidg. Justiz und Polizei Departement (EJPD)
  • 07.03.2003 – 15:00

    EJPD: Neue Richter und Richterinnen für die ARK

    Bern (ots) - 07.03.2003 Der Bundesrat hat drei Richter und zwei Richterinnen für die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) gewählt. Die Wahlen waren wegen der stark gestiegenen Geschäftslast und für einen beschleunigten Abbau der Pendenzen nötig geworden. Therese Kojic-Siegenthaler, 1948, hat nach verschiedenen beruflichen Aktivitäten das Rechtsstudium an der Universität Bern 1982 mit dem ...

  • 07.03.2003 – 10:43

    EJPD: Aus BFA wird IMES

    Bern (ots) - 07.03.2003. Das Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) bekommt einen neuen Namen. Ab dem 1. Mai 2003 heisst es Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung. Die Kurzform lautet in allen vier Landessprachen sowie in Englisch IMES (Immigration, Intégration, Emigration Suisse). Dies hat der Bundesrat beschlossen. IMES soll die in den vergangenen Jahren erweiterten Aufgabenbereiche des Amtes besser zum Ausdruck bringen. Mit der ...