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SBV Schweiz. Baumeisterverband

Schweizerischer Baumeisterverband lanciert Kampagne über Arbeitsbedingungen im Bauhauptgewerbe

Biel (ots)

Der Schweizerische Baumeisterverband lanciert eine landesweite Kampagne über die Arbeitsbedingungen auf dem Bau. Die Plakate, die auf über tausend Baustellen aufgehängt werden, zeigen, dass der Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe der mit Abstand arbeitnehmerfreundlichste Gesamtarbeitsvertrag für Handwerker in der Schweiz ist. So gilt für Bauarbeiter die Rente ab 60; ein Mindestlohn 5500 Franken für Maurer und Strassenbauer EFZ und sogar für Hilfsarbeiter ohne Ausbildung gilt noch ein Minimallohn von 4600 Franken. «Mit der Kampagne wollen wir das falsche Bild korrigieren, das die Gewerkschaft Unia über die Arbeitsbedingungen im Bauhauptgewerbe verbreitet», sagte Gian-Luca Lardi, der Zentralpräsident des Schweizerischen Baumeisterverbands, an einer Medienkonferenz in Biel.

Mit der Kampagne will der Schweizerische Baumeisterverband zeigen, dass er die Top-Arbeitsbedingungen im Bauhauptgewerbe auch 2016 weiter garantieren will. Die Plakate hängen in allen vier Landessprachen seit heute Mittwoch auf über tausend Baustellen in der Deutschschweiz, in der Westschweiz, im Tessin und im Rätoromanischen Gebiet. Sie zeigen an eingängigen Beispielen auf, was im Bauhauptgewerbe gilt und wozu die Baumeister auch 2016 stehen:

   - Rente ab 60 - Wir stehen dazu. Ihre Baumeister.
   - 5500 Franken Mindestlohn für Maurer - Wir stehen dazu. Ihre 
     Baumeister.
   - 40.5-Stunden-Woche - Wir stehen dazu. Ihre Baumeister.

Der Baumeisterverband lässt es aber nicht mit Plakaten bewenden, er handelt auch danach: «Unser Angebot zur Verlängerung des Landesmantelvertrags liegt den Gewerkschaften bereits seit Juni 2015 vor», sagte SBV-Direktor Daniel Lehmann. Unverständlicherweise lehnen die Gewerkschaften das Angebot aber bis heute ab und sagen damit nein zu:

   - 5500 Franken Mindestlohn für ausgebildete Maurer und 
     Strassenbauer EFZ
   - 4600 Franken Mindestlohn für Arbeiter ohne Ausbildung.
   - Pensionierungsalter 60 dank dem frühzeitigen Altersrücktritt 
     (FAR)
   - 5 Wochen Ferien; für über 50-jährige sechs Wochen
   - 40,5-Stunden-Woche
   - 720 Tage Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall
   - 13. Monatslohn
   - 8 bezahlte Feiertage pro Jahr
   - Gesicherte Aus- und Weiterbildung

Hinzu komme, dass die Löhne im Bauhauptgewerbe seit 2008 um real 7.8 Prozent gestiegen sind, sagte Lehmann. Nun aber steht man in eine Periode mit negativer Teuerung und mit einer spürbaren Eintrübung der Baukonjunktur. Das Bauvolumen ist im ersten Halbjahr 2015 gegenüber dem ersten Halbjahr 2014 um 6.8 % eingebrochen, bei den Auftragseingängen betrug das Minus sogar 12.2%. Angesichts dessen ist die unveränderte Weiterführung des geltenden Landesmantelvertrags ein äusserst grosszügiges Angebot, so Lehmann: «Für den Baumeisterverband ist völlig unverständlich, dass eine Gewerkschaft dieses Angebot ablehnen kann».

Bestandteil der Kampagne sind nebst den Plakaten das Merkblatt «LMV - FAIR IM BAU» sowie das Webportal www.lmvbau.ch - auch diese beiden Infoangebote sind mehrsprachig erhältlich bzw. abrufbar.

Plakatsujets zum Download:

Rente ab 60: 
http://ots.ch/xQYpX 
5500 Franken Mindestlohn für Maurer:
http://ots.ch/1uI1Q 
Pensiun a partir da 60:
http://ots.ch/JpNGA 
5500 francs paja minimala per miradurs: 
http://ots.ch/1uI1Q

Kontakt:

Gian-Luca Lardi, Zentralpräsident SBV
Tel.: +41/79/226'19'64
E-Mail: gllardi@baumeister.ch

Dr. Daniel Lehmann, Direktor SBV
Tel.: +41/79/129'11'52
E-Mail: dlehmann@baumeister.ch

Martin A. Senn, Vizedirektor SBV
Leiter Departement Politik + Kommunikation
Tel.: +41/79/301'84'68
E-Mail: msenn@baumeister.ch

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