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Eidg. Steuerverwaltung ESTV

Steuerbelastung 2001: Gegenwartsbesteuerung verändert die Steuerlandschaft

Bern (ots)

Die Steuerbelastung in den Kantonen hat gegenüber
2000 einige markante Verschiebungen ergeben. In den meisten Ständen
wurden Steuergesetzänderungen vorgenommen und 20 Kantone wechselten
zur einjährigen Gegenwartsbesteuerung. Diese Veränderungen haben
Auswirkungen auf den Gesamtindex der Steuerbelastung, mit dem die
Eidgenössische Steuerverwaltung die unterschiedlichen Belastungen
durch Kantons- Gemeinde- und Kirchensteuern misst.
Von den neun Kantonen, die im gesamtschweizerischen Vergleich
unterdurchschnittlich hohe Steuern erheben, verzeichnen drei Stände
(Kantone Zürich, Nidwalden, Basel-Landschaft) gegenüber 2000 eine
leichte Zunahme des Gesamtindexes. Von den restlichen 17 Kantonen
kann man bei fünf (Kantone Bern, Appenzell A.Rh., St. Gallen, Wallis
und Neuenburg) eine Abnahme feststellen. Der Kanton Jura löste den
Kanton Neuenburg als Schlusslicht ab. (Tabelle 1 und Grafik).
Die Statistik der ESTV zeigt die unterschiedlichen Belastungen
durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern in den Kantonshauptorten
für ausgewählte Steuersubjekte und -objekte. Ausserdem sind die
kantonalen und gesamtschweizerischen Durchschnittswerte in Prozenten
oder Promillen und mit Indexziffern angegeben. Der Vollständigkeit
halber sind auch die Zahlen der direkten Bundessteuer aufgeführt. Die
Steuerbelastung wurde berechnet für:
  • Einkommens- und Vermögenssteuern der natürlichen Personen
  • Reingewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen
  • Motorfahrzeugsteuern
  • Liegenschafts-, Liegenschaftsgewinn- und Erbschaftssteuern
  • Besteuerung von Kapitalleistungen aus beruflicher Vorsorge
Betrachtet man einzig den Index der Einkommens- und
Vermögensbelastung der natürlichen Personen (Tabelle 1), so stellt
man fest, dass nur drei Kantone (Zug, Schwyz, Nidwalden) mehr als 20
Indexpunkte unterhalb des schweizerischen Mittels liegen. Mehr als 20
Indexpunkte über dem schweizerischen Mittel befinden sich sechs
Kantone (Luzern, Wallis, Neuenburg, Obwalden, Freiburg und Jura).
Anders verhält es sich bei der Belastung der Reingewinn- und
Kapitalbelastung der juristischen Personen. Im
unterdurchschnittlichen Bereich von mehr als 20 Indexpunkten unter
dem Mittel trifft man die fünf Kantone Zug, Schwyz, Appenzell I.Rh.,
Nidwalden, und Appenzell A.Rh. an, im überdurchschnittlichen Bereich
oberhalb von 120 Indexpunkten hingegen lediglich zwei Kantone
(Graubünden und Genf).
Im Zehnjahresvergleich 1991 / 2001 hat sich die Belastung eines
real unveränderten Bruttoarbeitseinkommens (1991: 78'400.- Franken;
2001: 93'300.- Franken) durch Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern
vergrössert. Die Tabelle 2 zeigt, dass die Steuerlast in 19
Kantonshauptorten zugenommen hat. Die stärkste Zunahme (gut 29
Prozent) lässt sich in Herisau feststellen, die grösste Abnahme (über
17 Prozent) in Appenzell.

Kontakt:

Rinaldo Signoroni
Abt. Steuerstatistik und Dokumentation ESTV
Tel. +41/31/322'73'82

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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