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Staatskanzlei Luzern

Kanton Luzern schafft befristete Registrierungsmöglichkeit für Sans papiers

Luzern (ots)

In einer dreimonatigen Aktion ab 1. November
ermöglicht der Kanton Luzern sogenannten Sans papiers, die
Legalisierung des Aufenthalts aufgrund von Härtefallkriterien prüfen
zu lassen. Benutzen sie diese Möglichkeit nicht, wird der Kanton
Luzern sie zur Ausreise bewegen. Der Regierungsrat will mit der
Aktion die Zahl der sich rechtswidrig im Kanton aufhaltenden Personen
erfassen und möglichst verringern. Der Regierungsrat hat die FABIA
Fachstelle für die Beratung und Integration von Ausländern
beauftragt, als Anlaufstelle zu wirken. Die FABIA bezieht für die
Information die Migrantenorganisationen mit ein.
Der Bundesrat hatte es letztes Jahr abgelehnt, den Status von
Ausländerinnen und Ausländern, die sich rechtswidrig in der Schweiz
aufhalten, pauschal zu regeln. Die Eidgenössische Ausländerkommission
empfahl im selben Sinn, Lösungen für Einzelfälle zu suchen, vermehrt
zu informieren und zu sensibilisieren sowie die Prävention zu
verstärken. Sie schlug dafür den Kantonen vor, Ombuds-
beziehungsweise Anlaufstellen für diese illegal Anwesenden
einzurichten. Der Regierungsrat hat entschieden, eine solche
Anlaufstelle im Kanton Luzern vom 1. November 2002 bis zum 31. Januar
2003 durch die Fachstelle FABIA für die Beratung und Integration von
Ausländerinnen und Ausländern zu betreiben.
Mehrere Tausend Sans papiers im Kanton
Nach Schätzungen der Kantonspolizei und des Amtes für Migration
befinden sich zwischen 2'500 und 7'500 Personen ohne gültige
Aufenthaltsbewilligung im Kanton Luzern. Ein Teil davon steht in
ungeregelten Arbeitsverhältnissen. Aufgrund ihres undefinierten
Status getrauen sich diese Migranten oft nicht, sich gegen
wirtschaftliche oder sexuelle Ausbeutung zu wehren. Auch wenn das
geltende Schweizer Recht keine explizite Regelung für Sans papiers
kennt, sind diese Menschen dennoch nicht völlig rechtlos. So gewährt
die Bundesverfassung Recht auf Hilfe in Notlagen und das
Bundesgericht hat in einem Urteil festgehalten, dass ein Anspruch auf
Überlebenssicherung (Nahrung, Obdach, Gesundheitsversorgung) auch für
Personen gilt, die sich illegal in der Schweiz aufhalten. Auch können
Kinder von Sans papiers die öffentlichen Schulen besuchen.
Härtefallprüfung über mehrere Stufen
Die Anlaufstelle berät die Sans papiers über die Möglichkeiten,
ihren Status unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren. Sans
Papiers, die eine Härtefallsituation für sich in Anspruch nehmen
wollen, müssen hier ein Gesuch um Prüfung ihres Falles einreichen.
Die Anlaufstelle beurteilt die Erfolgsaussichten eines entsprechenden
Gesuchs. Während dieser Zeit wird den Gesuchstellern Anonymität
gewährt. Bestehen günstige Aussichten, reicht die Anlaufstelle das
Gesuch an die kantonale Gutachterkommission für Härtefälle weiter. Zu
diesem Zeitpunkt müssen die Gesuchsteller ihre Identität offen legen.
Die Kommission begutachtet das Gesuch aufgrund der
Härtefall-Kriterien. Sie berücksichtigt dabei die individuelle
Lebenssituation der Gesuchsteller. Gestützt auf das Gutachten der
Kommission entscheidet das kantonale Amt für Migration, ob das Gesuch
mit Antrag auf Genehmigung an das Bundesamt für Ausländerfragen
weitergeleitet wird.
Diese Aktion ist befristet, da der Regierungsrat legt Wert darauf
legt, dass durch diese befristete Aktion keine Bevorzugung illegaler
Migranten erfolgt. Nach Abschluss der Aktion verstärkt der Kanton
Luzern die repressiven Massnahmen.
Information über die Migrantenorganisationen
Die FABIA bezieht für die Information verschiedene
Migrantenorganisationen, Ärzte, Schulen, Pfarreien, Gewerkschaften
und mehreren grössere Arbeitgebern im Kanton mit ein. Dem Ziel,
möglichst viele Sans papier über die Aktion zu informieren, dienen
auch Aufrufe in den spezialisierten Medien für Migranten in der
Schweiz. Letzte Woche fand ein erstes Treffen zwischen Organisationen
und Vereinen der Migrantinnen und Migranten und der Anlaufstelle
statt. Dabei wurde das gemeinsame Vorgehen festgelegt und die
Vertreter dieser Organisationen wurden ausführlich über die
Zielsetzungen der Aktion und die Aufgaben der Anlaufstelle
informiert.
((Kasten 1))
Kriterien für die Härtefallprüfung für Einzelpersonen und
   Personengruppen (Familien):
* Dauer der Anwesenheit
   * Zeitpunkt und Dauer der Einschulung von Kindern
   * Klagloses Verhalten und guter Leumund (insbesondere 
     strafrechtliche Verurteilungen)
   * Soziale Integration (Sprache, Fürsorgeabhängigkeit)
   * Gesundheitszustand
   * Integration im Arbeitsmarkt
   * Familienbeziehungen in der Schweiz oder im Ausland
   * Unterkunfts- und Integrationsmöglichkeit in der Heimat
   * Bisherige Bewilligungsverfahren
   * Verhalten der zuständigen Behörde
(www.auslaender.ch/rechtsgrundlagen/rechtsquellen/weitere/auslegung_b
vo/21_12_01_d.asp)
((Kasten 2))
Die Anlaufstelle FABIA
Die FABIA Fachstelle für die Beratung und Integration von
Ausländerinnen und Ausländern richtet ihre Dienstleistungen an
AusländerInnen und SchweizerInnen, an Arbeitgebende, Behörden,
Schulen, Soziale Institutionen und Private. Sie informiert und berät
in rechtlichen, sozialen und finanziellen Fragen im Zusammenhang mit
Migrantinnen und Migranten und deren Integration. Die FABIA
vermittelt Fachpersonen und Kontaktadressen im Migrationsbereich und
leistet Übersetzungsdienste. Weiter führt FABIA Beratungen für
Integrationsprojekte durch und leitet eigene Projekte im
interkulturellen Bereich. So werden beispielsweise zurzeit über 70
Sprachkurse für Frauen in rund 16 Luzerner Gemeinden durchgeführt.
Die FABIA ist ein Verein und wird grösstenteils über
Leistungsverträge der öffentlichen Hand (Bund/Kantone/Gemeinden)
finanziert.
Der Regierungsrat hat die FABIA als Anlaufstelle für die
befristete Aktion Sans papiers bezeichnet. Sie leistet vom 1.
November 2002 bis zum 31. Januar 2003 individuelle und anonyme
Beratung über die Chancen und das Verfahren zur Legalisierung, berät,
motiviert zur Rückkehr und stellt Informationen über die Anzahl und
Situation der Sans papiers im Kanton Luzern zusammen. Von FABIA wird
jeweils eine erste Beurteilung über die Erfolgsaussicht eines
Härtefallgesuchs vorgenommen. Stellenleiterin von FABIA ist Verena
Wicki.

Kontakt:

FABIA Luzern
Tribschenstrasse 78
Luzern
Tel. +41/41/360'07'22
Fax +41/41/361'07'24
mailto:info@fabia.ch

Verena Wicki
Stellenleiterin FABIA
Tel. +41/41/360'10'55
mailto:v.wicki@fabialuzern.ch

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