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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Besteuerung von Investmentunternehmen

(ots)

Vaduz, 15. Februar (pafl) – Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Steuergesetzes im Bereich der Besteuerung von Investmentunternehmen verabschiedet. Damit der liechtensteinische Fondsplatz im Vergleich zu anderen Fondsplätzen wettbewerbsfähig wird, schlägt die Regierung vor, die Kapitalsteuer auf das verwaltete Vermögen von 1 beziehungsweise 0.4 Promille aufzuheben. Da zudem die steuerliche Behandlung von Fondsleitungen sowie Anlagegesellschaften sachlich nicht gerechtfertigt ist, soll hier eine Gleichstellung erfolgen. Die Anlagegesellschaft soll mit ihren Eigenmitteln und ihrem Ertrag der ordentlichen Kapital- und Ertragsbesteuerung unterstellt und Ausschüttungen auf "Gründeraktien" mit der Couponsteuer belastet werden.

Heute werden Fondsleitungen samt Investmentunternehmen in Form 
des Anlagefonds einerseits und Investmentunternehmen in Form der 
Anlagegesellschaften andererseits, wie folgt besteuert:
Die Fondsleitung unterliegt bezüglich ihres Kapitals 
(Eigenmittel) und Ertrags der ordentlichen Kapital- und 
Ertragsbesteuerung sowie bei Ausschüttungen auf Aktien der 
Couponsteuer. Das von der Fondsleistung verwaltete Vermögen 
(Anlagefonds) unterliegt der Kapitalsteuer von 1 Promille 
beziehungsweise für das 2 Millionen bersteigende Vermögen der 
Kapitalsteuer von 0.4 Promille.
Bei der Anlagegesellschaft wird das Kapital als Ganzes 
(Eigenmittel und verwaltetes Vermögen) mit 1 Promille 
beziehungsweise für das 2 Millionen übersteigende Vermögen mit 0.4 
Promille besteuert. Es findet keine Besteuerung des Ertrages statt; 
die Anlagegesellschaft ist von der Couponsteuer befreit.
Die Vernehmlassung dauert bis 15. März 2006. Der 
Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über 
deren Homepage im Internet (www.rk.llv.li – Vernehmlassungen) 
bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Martin Frick
Tel.: +423/236 60 09

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