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Generelles Sterbehilfeverbot für Ärzte gekippt
Anwaltskanzlei Wollmann & Partner in Berlin erzielt Ausnahmeentscheidung

Berlin (ots)

Das von der Bundesärztekammer in ihrer Muster-Berufsordnung festgelegte strikte Verbot für Ärzte, "Hilfe zur Selbsttötung zu leisten", ist heute in einem von der Anwaltskanzlei Wollmann & Partner in Berlin geführten Musterprozess durch das Verwaltungsgericht Berlin (VG 9 K 63/09) gekippt worden.

Nach dieser heutigen Entscheidung ist ein derartiges generelles und ausnahmsloses Verbot mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar. Es muss Ärzten gestattet sein, in Ausnahmefällen eine ihrem Gewissen entsprechende Entscheidung zu treffen, die von diesem Verbot abweicht. Dies bedeutet, dass Ärzte in Ausnahmefällen Beihilfe zum Suizid leisten dürfen, ohne damit gegen das Berufsrecht zu verstoßen.

Kontakt:

Rechtsanwalt Dieter Graefe

Wollmann & Partner GbR
Rechtsanwälte und Notare
Meinekestraße 22, 10719 Berlin
Telefon: +49 30/88 41 09-95
Telefax: +49 30/88 41 09-90
www.wollmann.de