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Schweizerischer Städteverband / Union des villes suisses

NFA: Städte fordern 112 Millionen Franken für den soziodemografischen Lastenausgleich

Bern (ots)

Die Städte tragen überdurchschnittlich hohe
Nettolasten. Sie liegen 39 Prozent höher als bei kleineren Gemeinden.
Das zeigt eine vom Schweizerischen Städteverband in Auftrag gegebene 
wissenschaftliche Studie. Die Städte verlangen eine gerechte 
Abgeltung ihrer Sonderlasten im Rahmen der Aufgabenteilung zwischen 
Bund und Kantonen (NFA). Die 112 Millionen Franken, welche der Bund 
zusätzlich in den Finanzausgleich geben will, sollen vollumfänglich 
in den soziodemografischen Lastenausgleich fliessen. Im Weiteren 
fordern die Städte, dass Kostenverlagerungen vom Bund hin zu Kantonen
und Gemeinden in Zukunft vermieden werden.
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs hat direkte Auswirkungen 
auf die Städte. Einerseits sind Städte von Kostenverlagerungen, die 
sich aus der neuen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen 
ergeben, betroffen. Zum andern wurde mit der NFA anerkannt, dass 
Städte und urbane Gemeinden genauso wie geografisch exponierte 
Gegenden Sonderlasten zu tragen haben, welche kaum beeinflussbar 
sind. Diese werden mit dem Lastenausgleich teilweise abgegolten. 
Allerdings werden die soziodemografischen Sonderlasten zu einem weit 
geringen Teil abgegolten, als die geografisch-topografischen. Für 
mehr als 90 Prozent ihrer Sonderlasten müssen die Städte selber 
aufkommen.
Die Städte fordern im Rahmen der nun vom Parlament diskutierten 
Weiterführung der NFA für die Jahre 2012 - 2015 eine bessere 
Abgeltung ihrer Sonderlasten. Um die Faktenlage in der politischen 
Diskussion zu verbessern, hat der Schweizerische Städteverband zwei 
wissenschaftliche Studien in Auftrag gegeben. Studie 1 dokumentiert 
erstmals die hohe Nettobelastung der Städte detailliert; diese liegt 
durchschnittlich um 39 Prozent höher als bei kleineren Gemeinden. 
Studie 2 stellt erstmals Kostenverlagerungsmechanismen vom Bund hin 
zu Kantonen, Städten und Gemeinden systematisch zusammen.
Aus diesen Fakten ergeben sich für die Städte folgende 
Forderungen:
1. Mehr Mittel für den Lastenausgleich
Der Bund soll mehr Geld für den Lastenausgleich zur Verfügung 
stellen. Die 112 Millionen, die der Bund zusätzlich in den 
Finanzausgleich geben will, sollen vollständig dem 
soziodemografischen Lastenausgleich zugutekommen. Damit kann das 
Missverhältnis zwischen soziodemografischem (SLA) und 
geografisch-topografischem Lastenausgleich (GLA) in einem ersten 
Schritt etwas korrigiert werden, ohne dass die geografisch 
exponierten ländlichen Regionen etwas abgeben müssen.
2. Neuer Verteilschlüssel für den Lastenausgleich
Das Verhältnis zwischen SLA und GLA ist neu auszuhandeln und 
besser an die tatsächlich anfallenden Lasten anzupassen. Dies 
entspricht der Logik der NFA: Der Lastenausgleich dient der Abgeltung
spezifischer Sonderlasten. Er unterscheidet sich seinem Wesen nach 
vom Ressourcenausgleich, der ein Umverteilungsinstrument ist.
3. Keine Kostenverlagerungen - Bund soll nicht auf dem Buckel der 
Städte sparen
Seit längerem beobachten die Städte eine beunruhigende Tendenz: 
Einsparungen beim Bund führen zu Mehrkosten bei Kantonen, Städten und
Gemeinden. Dieser Trend muss gestoppt werden.
4. Geld aus dem SLA soll den Städten zukommen
Das Geld, das die Kantone aus dem soziodemografischen 
Lastenausgleich bekommen, soll tatsächlich den urbanen Zentren 
zugutekommen und nicht der allgemeinen Kantonskasse. Analog gilt für 
Gelder aus dem geografisch-topografischen Lastenausgleich: Diese 
Mittel sollen in die geografisch exponierten Gebiete fliessen. Dafür 
müssen die Kantone sorgen.
Die Städte sind sich ihrer Verantwortung als Wirtschaftsmotoren 
für das Wohlergehen des Landes bewusst und stehen voll und ganz 
hinter dem Ressourcenausgleich, der die Unterschiede zwischen 
finanzstarken und -schwächeren Kantonen mildert. Sie fordern aber, 
dass ihre Sonderlasten im Lastenausgleich gebührend abgegolten 
werden. Dies ist ein Gebot der Fairness. Es liegt im Interesse des 
Landes, die Städte nicht über Gebühr zu belasten und sie nicht in 
ihrer Entwicklung zu behindern.
Weitere Informationen finden Sie im «focus spezial 2011» sowie 
unter: http://staedteverband.ch/de/Info/Aktuell

Kontakt:

Schweizerischer Städteverband
Sekretariat
Tel.: +41/31/356'32'32

Renate Amstutz
Direktorin SSV
Tel.: +41/31/356'32'32
Mobile: +41/79/373'52'18

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