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Europäische Kartellbehörde genehmigt BASF die vorgeschlagene Akquisition von Engelhard

Ludwigshafen (ots)

Die BASF Aktiengesellschaft (Frankfurt: BAS,
NYSE: BF [ADR], LSE: BFA, SWX: AN) teilt heute mit, dass die
Europäische Kommission die fusionsrechtliche Genehmigung für den
Erwerb sämtlicher Aktien der Engelhard Corporation (NYSE:EC) durch
BASF erteilt hat.
Der vorgeschlagenen Akquisition von Engelhard stehen damit keine
Hindernisse des U.S. und des Europäischen Fusionskontrollrechts mehr
entgegen. Am 6. Februar 2006 ist die für den Erwerb der Aktien von
Engelhard durch BASF nach den Bestimmungen des U.S.
Fusionskontrollrechts [Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvements Act
von 1976] geltende Wartefrist abgelaufen.
BASF hat zudem weitere fusionskontrollrechtliche Anmeldungen in
einer Reihe anderer Länder, in denen der Erwerb genehmigt werden
muss, bei den zuständigen Behörden eingereicht. BASF geht derzeit
davon aus, dass die beantragten Genehmigungen innerhalb des nächsten
Monats erteilt werden und dann eine wesentliche Bedingung des
Übernahmeangebots erfüllt sein wird.
BASF ist das führende Chemie-Unternehmen der Welt: The Chemical
Company. Ihr Portfolio umfasst Chemikalien, Kunststoffe,
Veredlungsprodukte, Pflanzenschutzmittel und Feinchemikalien sowie
Erdöl und Erdgas. Ihren Kunden aus nahezu allen Branchen hilft BASF
als zuverlässiger Partner mit intelligenten Systemlösungen und
hochwertigen Produkten erfolgreicher zu sein. BASF entwickelt neue
Technologien und nutzt sie, um zusätzliche Marktchancen zu
erschließen. Sie verbindet wirtschaftlichen Erfolg mit dem Schutz der
Umwelt und gesellschaftlicher Verantwortung und leistet so einen
Beitrag zu einer lebenswerten Zukunft. Im Jahr 2005 erzielte BASF mit
ihren rund 81.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Umsatz von
über 42,7 Milliarden EUR. BASF ist börsennotiert in Frankfurt (BAS),
London (BFA), New York (BF) und Zürich (AN). Weitere Informationen
zur BASF im Internet unter www.basf.de.
BASF beabsichtigt zur Zeit, von den Engelhard-Aktionären
Vollmachten zur Stimmabgabe in der ordentlichen Hauptversammlung 2006
von Engelhard einzuholen (Proxy Solicitation), um die in dem bei der
US Securities and Exchange Commission ("SEC") eingereichten
vorläufigen Proxy Statement (Preliminary Proxy Statement on Form 14A)
benannten, von BASF nominierten Kandidaten in das Board of Directors
von Engelhard zu wählen, sowie über alle anderen in der
Hauptversammlung zur Abstimmung gestellten Angelegenheiten
abzustimmen. Im Zusammenhang mit der Proxy Solicitation hat BASF am
1. Februar 2006 bei der SEC vorläufige Dokumente mit Informationen
zur Proxy Solicitation eingereicht (Proxy Statement on Schedule 14A).
Den Aktionären von Engelhard wird nachdrücklich empfohlen, das
vorläufige Proxy Statement und nach seiner Veröffentlichung das
endgültige Proxy Statement  sorgfältig zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten. Die Aktionäre von Engelhard können das
vorläufige Proxy Statement und weitere Dokumente zur Proxy
Solicitation unentgeltlich auf der Internetseite der SEC
(www.sec.gov) erhalten.
Angaben zur Identität der Personen, die nach den Regeln der SEC
"Beteiligte der Proxy Solicitation" ("participants in a
solicitation") für die ordentliche Hauptversammlung 2006 von
Engelhard sind, sowie eine Darstellung ihrer direkten und indirekten
Interessen im Zusammenhang mit der Proxy Solicitation sind im
vorläufigen Proxy Statement, das BASF am 1. Februar 2006 bei der SEC
eingereicht hat, enthalten.
Diese Meldung wird nur zu Informationszwecken herausgegeben. Sie
stellt weder ein Kaufangebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebotes zum Verkauf von Wertpapieren der Engelhard Corporation dar.
Ein Kaufangebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines
Verkaufsangebotes wird allein auf der Grundlage der 
Angebotsunterlage (einschließlich eines Kaufangebots, einer
schriftlichen Annahmeerklärung (transmittal letter) und anderer
Angebotsdokumente) erfolgen, die am 9. Januar 2006 bei derSEC
eingereicht wurde. Die Aktionäre von Engelhard sind aufgefordert,
diese Dokumente und alle anderen Dokumente, die sich auf das
Übernahmeangebot beziehen und bei der SEC eingereicht wurden,
sorgfältig und in ihrer Gesamtheit zu lesen, da sie wichtige
Informationen enthalten. Aktionäre von Engelhard können Kopien dieser
Dokumente kostenfrei über die Website der SEC unter www.sec.gov
beziehen oder telefonisch unter den gebührenfreien Rufnummern +1 877
750 5837 (USA und Kanada) oder 00800 7710 9971 (Europa) bei Innisfree
M&A Incorporated, dem Information Agent für das Übernahmeangebot,
anfordern.
Diese Presseerklärung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Alle
Aussagen in dieser Presseerklärung, die nicht eindeutig auf die
Vergangenheit Bezug nehmen oder notwendigerweise mit zukünftigen
Ereignissen verbunden sind, sind zukunftsgerichtete Aussagen, wobei
die Worte "rechnen mit", "glauben", "erwarten", "einschätzen",
"planen" und ähnliche Ausdrücke grundsätzlich auf zukunftsgerichtete
Aussagen hinweisen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen
Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie den ihm
derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen
sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen
Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen
Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer
Vielzahl von Faktoren, sie beinhalten verschiedene Risiken und
Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als
nicht zutreffend erweisen. Zu diesen Risikofaktoren gehören
insbesondere die in unserem bei der SEC hinterlegten US-Börsenbericht
Form 20-F genannten Faktoren. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die
in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu
aktualisieren.

Pressekontakt:

Michael Grabicki
Tel.: +49 621 60-99938
Mobil: +49 172 7491891
Fax +49 621 60-92693
michael.grabicki@basf.com

Analysten/Investoren:
Magdalena Moll
Tel.: +49 621 60-48002
Fax: +49 621 60-22500
magdalena.moll@basf.com

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