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Schweizerisches Rotes Kreuz / Croix-Rouge Suisse

Menschlichkeit für abgewiesene Asyl Suchende

Bern (ots)

Im Ständerat wird in den kommenden Tagen eine massive
Verschärfung des Asylgesetzes diskutiert. Abgewiesene Asyl Suchende 
sollen von der Fürsorge ausgeschlossen und die Nothilfe gekürzt oder 
gestrichen werden. Zudem ist eine Einschränkung der ihnen 
zustehenden Leistungen der Krankenversicherung vorgesehen. Das 
Schweizerische Rote Kreuz (SRK) warnt vor der Einführung der 
vorgeschlagenen Massnahmen. Diese stellen einen Verstoss gegen die 
Menschlichkeit dar.
Mit grosser Besorgnis beobachtet das SRK seit April 2004 die 
Auswirkungen des Sozialhilfeausschlusses von Personen mit einem 
Nichteintretensentscheid. Die ersten Erfahrungen haben gezeigt, dass 
einige Kantone die Nothilfe bewusst abschreckend gestalten. Der 
gewünschte Effekt der Massnahme, nämlich die Ausreise der 
betroffenen Asyl Suchenden, ist nicht eingetreten. Vielmehr sind 
diese Personen untergetaucht oder baten bei Kirchen und Privaten um 
Unterstützung. Ein Ausschluss auch der abgewiesenen Asyl Suchenden 
von der Fürsorge hätte zur Folge, dass sich mehr als 10’000 Personen 
in dieser prekären Lebenssituation wiederfänden. Viele Betroffene 
würden in die Verelendung und Kriminalität gedrängt. Für Frauen, 
Familien mit Kindern und unbegleitete Minderjährige sind solche 
Verhältnisse besonders schlimm.
Das Schweizerische Rote Kreuz erinnert daran, dass alle Menschen – 
unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus – das Recht auf 
Überlebenshilfe im Falle einer Notlage haben. Dieses Recht 
einzuschränken ist nicht nur verfassungswidrig, sondern auch ein 
Verstoss gegen die Menschlichkeit. Menschen in Not haben Anspruch 
auf minimale Existenzsicherung: Essen, Obdach, medizinische 
Versorgung und Hygiene. Die Nothilfe ist das absolute Minimum, das 
einem Menschen ein würdevolles Dasein ermöglicht. Sie darf unter 
keinen Umständen gekürzt werden. Mit den vorgeschlagenen 
Verschärfungen der Asylgesetzgebung wird weder der Asylmissbrauch 
bekämpft noch die Rückkehr abgewiesener Asyl Suchender gefördert, 
sondern lediglich Not verursacht.
Das Schweizerische Rote Kreuz weitet ab April 2005 die bestehenden 
Dienstleistungen im Bereich der Rückkehrberatung auf alle 
Migrantinnen und Migranten, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, 
aus. Diese erhalten somit die Möglichkeit, innerhalb legaler 
Rahmenbedingungen in Sicherheit und Würde in ihr Herkunftsland 
zurückzukehren, ohne sich durch die Inanspruchnahme von 
Schlepperorganisationen zu gefährden.
Es ist die Pflicht des Schweizerischen Roten Kreuzes, auf die 
humanitären Konsequenzen der Verschärfungen der Asylgesetzgebung 
hinzuweisen. Die vorliegenden Äusserungen geschehen in der Sorge um 
die Würde und Gesundheit abgewiesener Asyl Suchender in der Schweiz 
und um die humanitäre Tradition unseres Landes, in welchem die 
weltweite Rotkreuzbewegung ihren Ursprung hat.
Weitere Informationen:
Hugo Köppel, Leiter der Abteilung Asyl, Departement Migration SRK
Tel. 079 701 11 78
Dieser Text kann über Internet abgerufen werden: www.redcross.ch

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