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KV Schweiz: Nein zur Senkung des Jugendschutzalters im Arbeitsgesetz

Zürich (ots)

Der Vorschlag des Bundesrates zur Herabsetzung des
Jugendschutzalters auf 18 Jahre ist verantwortungslos und
inakzeptabel. Der Kaufmännische Verband wird diese Vorlage im
Parlament bekämpfen. Mit dem Jugendschutzalter 18 wäre die
Berufsbildung massiv gefährdet. Heute sind die Jugendlichen bei
Lehrbeginn durchschnittlich knapp 18 Jahre alt - somit würde die
Mehrheit der Auszubildenden vom Schutz ausgeschlossen.
Die Folgen einer Verschlechterung des Jugendschutzes sind ganz
konkret: Verlängerung der Arbeitszeiten, mehr Nachtarbeit, mehr
Sonntagsarbeit, Verkürzung der Ruhezeiten, Überzeiten. Solche
Überbeanspruchungen gefährden die Qualität der Berufsbildung. Die
Bildungsansprüche müssen im Vordergrund stehen. Die qualitativ besten
Resultate des dualen Berufsbildungssystems werden dort erzielt, wo
die Betriebe in die berufliche Bildung investieren. Eine Herabsetzung
des Jugendschutzalters würde die Mehrheit der Auszubildenden nicht
mehr umfassen. Die Erfahrungen zeigen klar, dass sich die
Arbeitsbedingungen auf die Qualität und die Attraktivität der
Berufslehre auswirken. Die konsequente Umsetzung der Jugendschutz-
und Ausbildungsvorschriften spielt für die dringend notwendige
Verbesserung der unbefriedigenden Situation eine entscheidende Rolle.
Beim Jugendschutz geht es um den Schutz der physischen und
psychischen Gesundheit und den Ausbildungsbedarf der Jugendlichen.
Jugendliche sind höheren Risiken bezüglich Berufsunfällen, Sucht,
Desintegration etc. ausgesetzt. Eine Verschlechterung des
Jugendschutzes steht auch gesundheitlich und gesellschaftlich im
Widerspruch zu den tatsächlichen Bedürfnissen der Wirtschaft und der
Jugendlichen. Gerade heute muss alles für eine gesunde Entwicklung in
der Übergangsphase ins Erwachsenenleben getan werden. Die Forderung
nach einer Verschlechterung des Jugendschutzes steht im absoluten
Widerspruch zu den bestehenden Problemen bei der Integration von
Jugendlichen.
Der Vollzug des bestehenden Jugendschutzes ist bereits heute
ungenügend. In manchen Kantonen haben sich verstärkt durch den
Lehrstellenmangel Usanzen und Bewilligungspraktiken etabliert, welche
kaum mit dem Schutzgedanken vereinbar sind. Im Rahmen der Revision
des Arbeitsgesetzes hat der Bundesrat eine Verbesserung des
Jugendschutzes versprochen. Nun schlägt der Bundesrat auf Druck der
Arbeitgeber einen deutlichen Abbau vor. Eine Beschränkung des
Geltungsbereiches ist die grösstmögliche Verschlechterung des
Jugendschutzes und daher absolut inakzeptabel! Statt einer
Verschlechterung des Jugendschutzes fordert der Kaufmännische Verband
darum die rasche Einführung der Jugendschutzverordnung mit dem
bisherigen Schutzalter sowie eine Verbesserung des entsprechenden
Vollzuges.

Kontakt:

Mario Antonelli
Jugendsekretär KV Schweiz
Tel. +41/1/283'45'45
Mobile +41/79/690'99'69

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