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Neues Geldspielgesetz Swisslos betont die Notwendigkeit, dass der Gesetzestext keine Änderungen erfährt, welche die Wettbewerbsfähigkeit der Lotteriegesellschaften einschränken

Basel (ots)

Heute Mittwoch, 21. Oktober, hat der Bundesrat die Botschaft zum Geldspielgesetz verabschiedet mit dem Antrag auf Zustimmung. Der Gesetzesentwurf trägt den Interessen aller betroffenen Akteure Rechnung. Angesichts weitgehender Regelungen zur Spielsuchtprävention unterstreicht Swisslos die Notwendigkeit, den Gesetzestext nicht dahingehend zu verändern, dass die Wettbewerbsfähigkeit der legalen Lotterien und Sportwetten oder der Schutz der Bevölkerung vor dem illegalen Geldspiel beeinträchtigt werden.

Swisslos nimmt Kenntnis vom Gesetzesentwurf, der vom Bund in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren, insbesondere auch den Spielbanken und den Vertretern der Spielsuchtprävention erarbeitet wurde. Der Gesetzesentwurf grenzt die Kompetenzen von Bund und Kantonen klar ab und basiert dazu auf neuen Definitionen der verschiedenen Geldspiele. Die neuen Spieldefinitionen ermöglichen den Anbietern eine Anpassung an die gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen, ohne dass es zu einer Ausweitung des Spielangebots zulasten des jeweils anderen Bereichs oder des Schutzes der Spielerinnen und Spieler kommt. Der Entwurf garantiert auch, dass die Gewinne aus den Lotterien und Sportwetten weiterhin ausschliesslich den Verteilorganen der Kantone zufliessen werden für die Unterstützung von gemeinnützigen Projekten in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur und Sport.

Verwendung der Spielgewinne für die Gemeinnützigkeit Art. 106 BV bestimmt, dass die Gewinne aus Lotterien und Sportwetten für gemeinnützige Zwecke und grosse Teile der Spielbankenerträge für die AHV einzusetzen sind. Das Gesetz darf an dieser Grundforderung nicht rütteln. In einem immer härter umkämpften Markt muss das neue Gesetz den Lotteriegesellschaften jedoch erlauben, attraktive, rentierende und verantwortungsvolle Spiele anzubieten, um weiterhin Beiträge an das Gemeinwohl verteilen zu können.

Spielsuchtbekämpfung

Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Massnahmen stellen einen wirkungsvollen Schutz vor exzessivem Geldspiel sicher, vor allem auch für Minderjährige und verletzliche Personen. Die neuen Regelungen tragen den unterschiedlich hohen Gefahrenpotenzialen Rechnung, die aus den verschiedenen Spieltypen, Angebotsorten und Vertriebsformen entstehen. Im Spielsuchtpräventionsbereich wird die Schweizer Gesetzgebung damit zu einer der strengsten in Europa. Swisslos lehnt deshalb weitergehende Präventionsmassnahmen ab. Die Aufnahme von unverhältnismässigen und unrealistischen Massnahmen in das Gesetz würde der unerlässlichen Balance zwischen dem Spielerschutz und der Notwendigkeit eines attraktiven legalen Spielangebots schaden.

Bekämpfung des illegalen Angebots

Sollen Geldwäscherei und Spielsucht bekämpft werden, ist der Kampf gegen das illegale Geldspiel, das heute bereits ein Bruttospielertrags-Volumen von schätzungsweise CHF 300 Mio. pro Jahr aufweist, eine Notwendigkeit. Der Gesetzesentwurf sieht konkrete Massnahmen zur Eindämmung des illegalen Geldspiels vor, wie das Blockieren von illegalen Internetseiten. Diese Massnahmen sorgen auch dafür, dass die Geldspielerträge für das Gemeinwohl nutzbar ge-macht werden und nicht in die Taschen von privaten Investoren im Ausland fliessen.

Langfristig Mittel für das Gemeinwohl garantieren Die Ausgewogenheit und die Kohärenz der im Gesetzesentwurf festgehaltenen Lösungen dürfen nicht durch Anträge in Frage gestellt werden, die die Wettbewerbsfähigkeit der Lotteriegesellschaften beschränken. Das Spielangebot muss, ohne die Spielsucht zu fördern, attraktiv bleiben und die Spielanbieter müssen sich weiterentwickeln können. Die beiden Schweizer Lotteriegesellschaften Swisslos und Loterie Romande, deren Reingewinne im vergangenen Jahr insgesamt rund 600 Millionen Franken ausmachten, leisten einen essentiellen und unverzichtbaren Beitrag an gemeinnützige, sportliche und kulturelle Zwecke. Dazu benötigen sie einen gesetzlichen Rahmen, der ihrem Auftrag und ihrer Verantwortung gerecht wird.

Kontakt:

Weitere Auskünfte:
Roger Fasnacht, Direktor Swisslos
T +41 61 284 11 11
media@swisslos.ch
www.swisslos.ch

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