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rap: Futtermittelkontrolle 2002: mehr Proben untersucht

Posieux (ots)

Letztes Jahr hat die amtliche Futtermittelkontrolle
der Forschungsan- stalt für Nutztiere in Posieux (RAP) 1'414 Proben 
untersucht. Dies sind 17 Prozent mehr als 2001. Die Beanstandungen 
blieben im Rahmen des Vorjahres. Erfreulich ist die Entwicklung im 
Kampf gegen BSE: erneut haben die mit tierischem Material 
verunreinigten Proben abge nommen.
Die RAP hat im letzten Jahr 1'414 Futtermittelproben untersucht. 
Dabei überprüfte sie, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten 
werden. Der grösste Teil der kontrollierten Proben war in Ordnung 
oder wies leichte Fehler auf (45.3 bzw. 41 %). In etwas weniger 
Fällen (13 %) als im Vorjahr kam es zu kostenpflichtigen 
Beanstandungen. Bei neun Fällen musste Strafanzeige bei kantonalen 
Gerichten eingereicht werden, dies sind 0.6 Prozent der untersuchten 
Proben. Im Jahr 2001 waren es 0.7 Prozent gewesen.
Von den 1414 insgesamt gezogenen Proben wurden 203 auf 
gentechnisch veränderte Organismen (GVO) untersucht. Zusätzlich hat 
die Zollbehörde 51 Proben zur Kontrolle an die RAP gesandt. Bei drei 
Ausgangsprodukten und einem Mischfuttermittel lag der GVO-Anteil 
über der Deklarationsgrenze von 3 beziehungsweise 2 Prozent. Die 
drei nicht deklarierten Ausgangsprodukte wurden beanstandet.
Massnahmen im Kampf gegen BSE greifen Die RAP hat letztes Jahr 
von den insgesamt 1414 gezogenen Proben 1'251 auf Verunreinigungen 
mit tierischem Material untersucht. Gegenüber dem Vorjahr hat die 
Probenzahl um 77 Prozent zugenommen. Dies wurde durch die Schaffung 
der BSE-Einheit möglich, da die Futtermittelkontrolle an der RAP 
verstärkt werden konnte. Insgesamt waren nur noch 1.5 Pro-zent der 
untersuchten Proben verunreinigt. Vor 1999 musste die RAP im 
Durchschnitt einen Drittel der untersuchten Proben beanstanden, im 
Jahr 2000 noch 14 Prozent und 2001 waren es 3 Prozent. Das seit 
anfangs 2001 bestehende vollständige Tiermehlfütterungsverbot wirkt 
sich somit aus. Die Ware ist aus den Futtermühlen entfernt worden 
und die Kontaminations- quellen wie Verarbeitungs- und 
Lagereinrichtungen sind nicht mehr von so grosser Bedeutung wie zur 
Zeit, als die tierischen Produkte zur Herstellung von Futtermitteln 
für Schweine und Geflügel noch zugelassen waren.
Neue gesetzliche Bestimmungen Seit dem 1. Januar 2003 ist die 
revidierte Futtermittel-Verordnung und Fut-termittelbuch-Verordnung 
in Kraft. Futtermittel dürfen jedoch noch bis Ende 2003 nach den 
alten Anforderungen hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Die 
wichtigsten Änderungen betreffen die Heimtiere und die 
Selbstkontrolle: Der Geltungsbereich der beiden Verordnungen wurde 
auf Futtermittel für Heimtiere ausgedehnt. Für Betriebe, die 
Futtermittel produ-zieren, einführen oder in Verkehr bringen besteht 
die Pflicht zur Selbstkon-trolle. Konkrete Anforderungen wurden 
formuliert für die Bereiche Räum-lichkeiten und Ausrüstung, 
Personal, Produktion, Qualitätskontrolle, Lage-rung, Dokumentation 
sowie Beanstandungen und Produktrückruf.
Weitere Auskünfte:
Monika Boltshauser
Eidg. Forschungsanstalt 
für Nutztiere RAP
1725 Posieux
Tel. 026 407 72 30 
monika.boltshauser@rap.admin.ch
Den Text dieser Mitteilung finden Sie auch auf der Homepage der RAP: 
www.rapposieux.ch

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