Agroscope Liebefeld-Posieux (ALP)
rap: Futtermittelkontrolle 2002: mehr Proben untersucht
Posieux (ots)
Letztes Jahr hat die amtliche Futtermittelkontrolle der Forschungsan- stalt für Nutztiere in Posieux (RAP) 1'414 Proben untersucht. Dies sind 17 Prozent mehr als 2001. Die Beanstandungen blieben im Rahmen des Vorjahres. Erfreulich ist die Entwicklung im Kampf gegen BSE: erneut haben die mit tierischem Material verunreinigten Proben abge nommen.
Die RAP hat im letzten Jahr 1'414 Futtermittelproben untersucht. Dabei überprüfte sie, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Der grösste Teil der kontrollierten Proben war in Ordnung oder wies leichte Fehler auf (45.3 bzw. 41 %). In etwas weniger Fällen (13 %) als im Vorjahr kam es zu kostenpflichtigen Beanstandungen. Bei neun Fällen musste Strafanzeige bei kantonalen Gerichten eingereicht werden, dies sind 0.6 Prozent der untersuchten Proben. Im Jahr 2001 waren es 0.7 Prozent gewesen.
Von den 1414 insgesamt gezogenen Proben wurden 203 auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) untersucht. Zusätzlich hat die Zollbehörde 51 Proben zur Kontrolle an die RAP gesandt. Bei drei Ausgangsprodukten und einem Mischfuttermittel lag der GVO-Anteil über der Deklarationsgrenze von 3 beziehungsweise 2 Prozent. Die drei nicht deklarierten Ausgangsprodukte wurden beanstandet.
Massnahmen im Kampf gegen BSE greifen Die RAP hat letztes Jahr von den insgesamt 1414 gezogenen Proben 1'251 auf Verunreinigungen mit tierischem Material untersucht. Gegenüber dem Vorjahr hat die Probenzahl um 77 Prozent zugenommen. Dies wurde durch die Schaffung der BSE-Einheit möglich, da die Futtermittelkontrolle an der RAP verstärkt werden konnte. Insgesamt waren nur noch 1.5 Pro-zent der untersuchten Proben verunreinigt. Vor 1999 musste die RAP im Durchschnitt einen Drittel der untersuchten Proben beanstanden, im Jahr 2000 noch 14 Prozent und 2001 waren es 3 Prozent. Das seit anfangs 2001 bestehende vollständige Tiermehlfütterungsverbot wirkt sich somit aus. Die Ware ist aus den Futtermühlen entfernt worden und die Kontaminations- quellen wie Verarbeitungs- und Lagereinrichtungen sind nicht mehr von so grosser Bedeutung wie zur Zeit, als die tierischen Produkte zur Herstellung von Futtermitteln für Schweine und Geflügel noch zugelassen waren.
Neue gesetzliche Bestimmungen Seit dem 1. Januar 2003 ist die revidierte Futtermittel-Verordnung und Fut-termittelbuch-Verordnung in Kraft. Futtermittel dürfen jedoch noch bis Ende 2003 nach den alten Anforderungen hergestellt und in Verkehr gebracht werden. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Heimtiere und die Selbstkontrolle: Der Geltungsbereich der beiden Verordnungen wurde auf Futtermittel für Heimtiere ausgedehnt. Für Betriebe, die Futtermittel produ-zieren, einführen oder in Verkehr bringen besteht die Pflicht zur Selbstkon-trolle. Konkrete Anforderungen wurden formuliert für die Bereiche Räum-lichkeiten und Ausrüstung, Personal, Produktion, Qualitätskontrolle, Lage-rung, Dokumentation sowie Beanstandungen und Produktrückruf.
Weitere Auskünfte: Monika Boltshauser Eidg. Forschungsanstalt für Nutztiere RAP 1725 Posieux Tel. 026 407 72 30 monika.boltshauser@rap.admin.ch
Den Text dieser Mitteilung finden Sie auch auf der Homepage der RAP: www.rapposieux.ch