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SWISSMEDIC: Swissmedic warnt vor dem Bezug von Medikamenten via Internet

(ots)

Gesundheitsrisiko: Swissmedic warnt vor dem Bezug von Medikamenten via Internet

Swissmedic warnt vor dem Bezug von betäubungsmittelhaltigen und 
psychotropen Arzneimitteln via Internet: Für Private ist die Einfuhr 
dieser Präparate nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten. Da die 
Qualität der Produkte oft nicht gewährleistet ist, sind die 
gesundheitlichen Risiken nicht abschätzbar.
In den letzten Wochen sind Swissmedic wiederholt durch die 
Zollbehörden beschlagnahmte Sendungen betäubungsmittelhaltiger und 
psychotroper Stoffe gemeldet worden. Es handelt sich um 
Bestellungen, welche via Internet aus der Schweiz getätigt wurden. 
Die Briefpostsendungen stammten vor allem aus Pakistan. Sie 
enthielten betäubungsmittelhaltige und/oder psychotrope Medikamente 
- abhängigkeitserzeugende Stoffe und Präparate also, die dem 
Betäubungsmittelgesetz unterstellt sind und nur von Firmen 
importiert werden dürfen, die über die notwendigen Bewilligungen von 
Swissmedic verfügen. Private dürfen solche Arzneimittel nicht 
einführen.
Die Nachforschungen der Swissmedic zeigen, dass die Konsumentinnen 
und Konsumenten meist nicht wissen, dass solche Bestellungen gegen 
das Betäubungsmittelgesetz verstossen und dass die im Ausland 
getätigten Käufe mit Busse oder gar Haft geahndet werden können. 
Zahlreiche "Internet-Shopper" sind erstaunt über das Herkunftsland 
der bestellten Präparate und viele sind sich nicht bewusst, dass sie 
ein gesundheitliches Risiko eingehen.
Die im Internet angebotenen Medikamente stammen oft aus Ländern, in 
denen die Produktion von Arzneimitteln nicht den gleichen 
Sicherheitsstandards und Kontrollmechanismen unterliegen wie dies in 
der Schweiz der Fall ist. Wer im Internet Medikamente bestellt, 
setzt sich der Gefahr aus, Produkte zu erhalten, die entweder nicht 
genügend, gar keinen oder den falschen Wirkstoff enthalten. Dabei 
können gravierende Gesundheitsschäden, ja sogar Todesfälle nicht 
ausgeschlossen werden. Fremdsprachige, schwer leserliche oder 
fehlende Beipackzettel machen zudem das Verständnis von Dosierung, 
Risiken und Nebenwirkungen in vielen Fällen unmöglich.
Die Anwendung von psychotropen und betäubungsmittelhaltigen 
Medikamenten bedingt immer einen Arztbesuch und die ärztliche 
Überwachung der Behandlung. Die Medikamente müssen über den Arzt, 
die Ärztin oder die Apotheke in der Schweiz bezogen werden. Diese 
Arzneimittel sind von Swissmedic zugelassen und damit auf ihre 
Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität hin geprüft worden.
Auskünfte:
Stabsbereich Kommunikation:
Monique Helfer, Tel. 031 322 02 76
Nicole Wyss, Tel. 031 323 71 99

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