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KORRIGIERTE VERSION (Siehe Telefonnummer Daniel Lampart!!) Seco-Bericht zu den Flankierenden Massnahmen 2008 - Viele Verstösse erfordern Massnahmen

Bern (ots)

Der Bericht des Seco zu den Flankierenden Massnahmen
zur Personenfreizügigkeit im Jahre 2008 belegt in aller Deutlichkeit,
wie wichtig die flankierenden Massnahmen für den Schutz der Schweizer
Löhne und Arbeitsbedingungen sind. Bei rund 28'000 kontrollierten 
Betrieben wurden fast 4000 Lohnverstösse aufgedeckt. Das entspricht 
14 Verstössen auf 100 Betriebe. Die Zahl der Lohnverstösse ist im 
Vergleich zu den Jahren 2006/07 nicht zurückgegangen.
Dringend mehr Kontrollen bei inländischen Arbeitgebern
Verschärft hat sich die Situation bei den Schweizer Arbeitgebern. 
Die vorgesehene Erhöhung der Anzahl Kontrollen bei inländischen 
Firmen ist daher eine wichtige Massnahme. Besonders bedenklich ist 
die starke Zunahme der Verstösse in den Branchen "Gesundheits- und 
Sozialwesen" sowie bei den "Coiffeursalons und Kosmetikinstituten". 
In beiden Branchen hat die Verstossquote gegenüber der 
Berichtserstattungsperiode 2006/07 deutlich zugenommen. Bei der 
Coiffeurbranche hat der seit Anfang 2007 anhaltende vertragslose 
Zustand zu einem Druck auf die Löhne geführt. Ohne Schutz durch einen
GAV werden die bereits sehr tiefen Löhne in dieser Branche noch 
weiter unter Druck kommen.
Verstösse gegen die Meldepflicht
Gegenüber der letzten Berichtsperiode haben die Meldeverstösse 
deutlich zugenommen. Eine Firma, die sich nicht meldet, kann nicht 
kontrolliert werden. Für den Schutz der Schweizer Löhne und 
Arbeitsbedingungen ist es daher unerlässlich, dass die Firmen korrekt
melden. Die Hoffnung, dass die neue Internetseite die Lage verbessern
wird, dürfte sich als trügerisch erweisen. Solange nicht jeder 
Meldeverstoss gebüsst wird, werden Meldeverstösse an der Tagesordnung
sein.
Problem Scheinselbständige
Ein grosses Problem stellen die Scheinselbständigen dar. Knapp ein
Viertel der Kontrollen ergab, dass Dienstleistungserbringer sich 
fälschlicherweise als selbständig deklariert haben. Das Problem hat 
sich verschärft. In der Berichtsperiode 2006/07 lag der Anteil der 
Scheinselbständigen noch bei 11 Prozent.
Schlechte Zahlungsmoral bei den Bussen
Die Zahlungsmoral bei den Bussen ist nach wie vor mangelhaft. In 
gewissen Kantonen werden nur 50 bis 60 Prozent der Bussen bezahlt. 
Eine Lösung für dieses Problem ist die Einführung von Kautionen in 
AVE GAV.
Keine Sanktionen bei Verstössen gegen Normalarbeitsverträge
Nach wie vor besteht keine Rechtsgrundlage, Verstösse gegen 
Normalarbeitsverträge (NAV) von Amtes wegen zu sanktionieren. Das, 
obwohl die Zahl der Arbeitsverhältnisse, bei denen die Löhne durch 
einen NAV geschützt ist, im Steigen begriffen ist. Das Parlament muss
dafür eine Rechtsgrundlage schaffen.

Kontakt:

SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Daniel Lampart, Tel. 031/377 01 16 oder 079/205 69 11

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