Tous Actualités
Suivre
Abonner Karin Müller Kommunikation

Karin Müller Kommunikation

Zürcher Oberrichter entwenden zwei Kinder aus einem Kinderheim

Zürich (ots)

Am Freitag, den 7. Januar haben Oberrichterin Frau
Katzenstein und Oberrichter Herr Müller Jamie und Melissa eigenhändig
an einen unbekannten Ort verbracht. Die Mutter haben sie über den
Aufenthaltsort der Kinder im Unklaren gelassen und ihr kein
Besuchsrecht zugestanden. Oberrichterin Katzenstein hinterliess der
Kindsmutter dazu lediglich eine Nachricht auf der Combox.
Wir sind zutiefst empört über die inhumane Vollzugspraxis des
Zürcher Obergerichtes, dessen Umgang mit grundlegenden Kinderrechten,
 und über die Untätigkeit aller involvierten Behörden
(Vormundschaftsbehörde Zürich, Beistände, Kinderschutz). Sie nehmen
ihre gesetzliche Verpflichtung nicht wahr, sich in höchster Priorität
für die Interessen und das Wohl der beiden Kinder Jamie und Melissa
Wood einzusetzen.
Die Verwaltungskommission des Obergerichtes des Kantons Zürich
(Oberrichterin A. Katzenstein, Oberrichter H.A. Müller) wird die
Schweizer Kinder Jamie und Melissa Wood in den nächsten Tagen nach
Australien ausschaffen. Die Verwaltungskommission setzt damit das
Haager Übereinkommen gegen den in unserer Bundesverfassung und in der
UNO-Kinderrechtekonvention verankerten Kindesschutz durch.
Die beiden Kinder werden höchstwahrscheinlich durch die
Ausschaffung aus den folgenden Gründen auf das Schwerste psychisch
traumatisiert werden:
1. Die beiden Schweizer Kinder hatten bereits in Australien unter
den ungünstigen Familienverhältnissen gelitten. Im Juni 2001 kehrte
die Mutter wegen längeren familiengerichtlichen Auseinandersetzungen
in die Schweiz zurück. Der an den Vater gerichtete Vorwurf des
sexuellen Missbrauchs von Melissa war nicht von der Mutter, sondern
vom betreuenden Kinderarzt erhoben worden.
2. In die Schweiz zurückgekehrt, war ihr Leben in den folgenden 3
1/2 Jahren von der Angst geprägt, nach Australien zurückgeschickt zu
werden. Die vergangenen 12 Monate haben Jamie und Melissa zur
"Sicherstellung der Rückführung" in ein Kinderheim in Zürich
verbracht. Dadurch ist den beiden Kindern die Mutter, ihre einzige
Bezugsperson, von den Behörden vorsätzlich vorenthalten und
entfremdet worden.
3. Bei Melissa liegt eine alarmierende psychische Belastung vor
und sie braucht dringend Therapie. In den letzten zwei Wochen hat
Melissa wiederholt äusserst ernst zu nehmende Gedanken des
Sterbens-Wollens und der Selbsttötung geäussert. Eine Rückkehr nach
Australien wird die psychische Verfassung von Melissa noch weit mehr
beeinträchtigen.
4. Jamie leidet ebenfalls psychisch unter der Belastung und weist
überdies eine schwere Spracherwerbsstörung auf. Seine sprachliche
Kompetenz im Alter von 6 Jahren liegt um Jahre zurück.  Die Rückkehr
nach Australien in ein englischsprachiges Umfeld wird seine
sprachliche Entwicklung auf das schwerste beeinträchtigen. Es besteht
das Risiko, dass er nie eine ausreichende Sprachkompetenz erwerben
kann, wenn er ganz neue Sprache erwerben muss.
5. Jamie und Melissa haben keine Bezugsperson in Australien. Die
Kinder werden nach Auskunft der australischen Behörden nach ihrer
Ankunft in Australien in einer Pflegefamilie oder in einem Heim
untergebracht. Die Kinder sind der englischen Sprache nicht mächtig.
6. Für Jamie ist der Vater eine unbekannte Person. Melissa verfügt
noch über spärliche und psychisch belastende Erinnerungen an ihren
Vater. Vom Western Australian Family Court wurde im 1. Juli 2002
festgestellt, dass der Vater nie eine signifikante Erziehungsfunktion
ausgeübt hat. Nach der Trennung wurde dem Vater ein begleitetes
Besuchsrecht zugestanden. Von Juni 2001 bis Februar 2004 hat der
Vater keinen Kontakt zu den Kindern aufgenommen. Der Vater kann sich
mit den Kindern sprachlich nicht verständigen.
7. Die Mutter, Schweizer Bürgerin, wird durch die Ausschaffung der
Kinder  durch die Verwaltungskommission genötigt, sich einem
ausländischen Gericht auszuliefern, wenn sie ihre Kinder nicht im
Stich lassen will. Sie wird bei einer Rückkehr nach Australien wegen
Urkundenfälschung, die sie ausschliesslich im Interesse der Kinder
beging, möglicherweise sofort in Untersuchungshaft gesetzt. Sie hat
mit höchster Wahrscheinlichkeit mit einer unbedingten Gefängnisstrafe
von 2 Jahren zu rechnen (laut umfangreicher rechtlicher Abklärungen
in Australien vom August 2004). Jamie und Melissa werden 2 oder mehr
Jahre ohne ihre Mutter auskommen müssen.
Die beiden Kinder brauchen eine sofortige Normalisierung ihrer
Lebenssituation und eine emotionale Beruhigung und keine ihre weitere
Entwicklung schädigende aus kinderpsychologischer Sicht
unverantwortliche Staatsintervention. Wenn einmal mehr das formale
Recht des Staates in diesem unglaublichen Ausmass auf Kosten des
Kindeswohl durchgesetzt wird, ist es nicht mehr weit bis zu einer
Wiederholung von längst überwunden geglaubten dunklen Kapiteln der
Kinderrechtsgeschichte (Stichwort "Kinder der Landstrasse"). Der
Rechtsapparat unseres Staates vertritt seine rein formalistischen
Interessen mit aller Vehemenz, niemand nimmt aber die Interessen der
Kinder wahr.
Das höchste Gut von Jamie und Melissa ist die lebenswichtige
Beziehung zu ihrer Mutter. Jede weitere Beeinträchtigung dieser
Beziehung führt zu einer zusätzlichen gravierenden Beeinträchtigung
des Kindeswohls. Dieses Gut der Kinder muss im schweizerischen
Rechtssystem vorrangig geschützt und erhalten werden. Die
gesetzlichen Voraussetzungen dazu bestehen: Artikel 13 und 20 des
Haager Übereinkommens sowie die Artikel 3, 5, 9, 20 und 25 der
Uno-Konvention über die Rechte des Kindes rechtfertigen, wie der
Stadtammann des Zürcher Stadtkreises 6 bereits festgestellt hat, den
Verzicht auf eine Rückschaffung. Es ist unverständlich, weshalb das
Obergericht das Haager Übereinkommen auf Kosten der psychischen
Gesundheit von Jamie und Melissa Wood durchsetzen will.
Prof. Dr. med. Remo H. Largo, Kinderarzt
Dr. Heinrich Nufer, Kinderpsychologe
Jacqueline Fehr, Nationalrätin
Ruth-Gaby Vermot  Mangold, Nationalrätin
Elsbeth Müller, UNICEF
Stefan Blum, Rechtsanwalt
Kontakte: 
Prof. Dr. med. Remo H. Largo, Kinderarzt
Mobile: +41/79 /746`67`41
Dr. Heinrich Nufer, Kinderpsychologe
Tel:    +41/1/261`24`13
Elsbeth Müller, Unicef
Mobile: +41/79/218`24`50

Plus de actualités: Karin Müller Kommunikation
Plus de actualités: Karin Müller Kommunikation
  • 03.01.2003 – 11:30

    Wirtschaftskrise - Verwaltungsräte müssen handeln

    Uster (ots) - Das Tabuwort der Neuzeit lautet Wirtschaftskrise. "Das heisst wirtschaftlich schwieriges Umfeld", wurde ich kürzlich von einem leicht echauffierten Headhunter belehrt. Aha, danke für den Tipp. Warum das Ding nicht beim Namen nennen? Warum umständliche Definitionen kreieren? Wer eine Krise schönredet, steckt den Kopf in den Sand. Topmanager, die nicht fähig sind, sich einem Problem zu stellen, sind ...

  • 24.06.2002 – 09:00

    Erste Hotline für Krisenkommunikation - 079/354'77'74

    Uster (ots) - Ab sofort steht Schweizer Unternehmen, Verbänden und Verwaltungen die erste Hotline für Krisenkommunikation zur Verfügung. Wer ins Visier von Medienschaffenden gerät, braucht kurzfristig fachmännischen Rat. Anruf genügt - Tel. 079/354'77'74. Karin Müller, Beraterin für Krisenkommunikation, steht sieben Tage pro Woche zur Verfügung. Zusammen ...