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Neue Verkehrsregeln ab 01.01.2016 - teilweise zu viel des Guten!

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Bern (ots)

Im neuen Jahr treten für die Autofahrer einige neue Verkehrsregeln in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft das Rückwärtsfahren: So darf man seit dem 01.01.2016 nur noch dann "längere Strecken" rückwärtsfahren, wenn "die Weiterfahrt oder das Wenden nicht möglich ist". Nach Meinung des ACS ist diese sogenannte Neuerung eine Selbstverständlichkeit, die letztlich die Eigenverantwortlichkeit des Autofahrers unnötig einschränkt.

Nebst der erwähnten Beschränkung des Rückwärtsfahrens "auf das Notwendigste" haben die Automobilisten von weiteren neuen Verkehrsregeln Kenntnis zu nehmen. So darf seit Anfang 2016 auf Autobahnen mit mindestens drei in gleicher Richtung verlaufenden Fahrstreifen die äusserste, linke Spur nur noch von Fahrzeugen benutzt werden, die schneller als 100 km/h fahren dürfen. Zudem wird die Sporttaste bei Neuwagen verboten, welche die Klappen bei der Auspuffanlage öffnet und so die Motorengeräusche deutlich verstärkt. Im Weiteren wird die neue Verkehrssignalisation "Freigabe des Pannenstreifens" eingeführt.

Mit einiger Besorgnis stellt der ACS fest, dass die staatliche Regulierungsfreude ständig zunimmt und den Automobilisten die Freude am Fahren zunehmend vergällt. Die Regeländerung des Verbots des Rückwärtsfahrens zeigt exemplarisch, wie der Staat unter dem Deckmantel von Präventionsmassnahmen in die Freiheit der Bürger eingreift. Der ACS ist sich sehr wohl bewusst, dass die neue Regel vermutlich mit Blick auf LKW und Nutzfahrzeuge eingeführt worden ist, da es zu tragischen Unfällen bei Rückwärtsmanövern gekommen ist. Wobei vor allem Kinder gefährdet sind.

Dennoch: Die neue Vorschrift ist unnötig, weil kein Automobilist aus Vergnügen rückwärtsfährt. Für den ACS ist und bleibt der Aspekt der Verkehrssicherheit zentral. Es steht für uns deshalb ausser Frage, dass gegen Unfälle beim Rückwärtsfahren vorgegangen werden muss. Allerdings ist ein entsprechender Appell an die Aufmerksamkeit und Vorsicht der Autofahrer wirkungsvoller, als eine neue Vorschrift zu erlassen. Unnötige Vorschriften sind nach dem Grundsatz des "So viel als nötig, so wenig wie möglich" zu streichen. Der ACS wird sich deshalb 2016 für eine Reduktion der Regelungsdichte zugunsten der Eigenverantwortlichkeit und der individuellen Freiheit einsetzen!

Der Automobil Club der Schweiz ACS wurde am 6. Dezember 1898 in Genf gegründet und bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz. Er widmet der Strassenverkehrsgesetzgebung und ihrer Anwendung besondere Aufmerksamkeit. Er setzt sich ein für die Verkehrssicherheit auf der Strasse.

Für weitere Informationen:

Dr. Stefan Holenstein, Generaldirektor Automobil Club der Schweiz ACS
Telefon: 079 241 59 57
E-Mail: stefan.holenstein@acs.ch

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