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Rechtliche Schritte gegen die Verantwortliche des Swissair-Debakels

Bern (ots)

Der Bundesrat legt Wert auf die umfassende Aufklärung
des Swissair-Debakels. Zusammen mit dem Kanton Zürich leistet er
deshalb einen namhaften Beitrag an die vom Sachwalter SAirGroup
geleiteten Ermittlungen. Diese Ermittlungen lösen die ursprüngliche
Sonderprüfung ab.
In Beantwortung einer Interpellation von Nationalrat Ruedi
Lustenberger (CVP/LU) hat der Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung
dargelegt, dass die Überführung der im Frühjahr letzten Jahres vom
Kanton Zürich und von der Eidgenossenschaft angestrengten
aktienrechtlichen Sonderprüfung in ein von Sachwalter Karl Wüthrich
geführtes Verfahren grosse Vorteile bietet: Der Sachwalter braucht
keine Rücksicht auf Geschäftsgeheimnisse der betroffenen Firma zu
nehmen; er ist nicht an die dem Verwaltungsrat in früheren Jahren
gewährte Déchargeerteilung gebunden; es steht im frei, die
Untersuchung je nach aktuellem Kenntnisstand auf bestimmte
Tatbestände zu fokussieren oder auszudehnen; schliesslich kann er
sich auch mit den Verantwortlichkeiten beim so genannten Grounding
befassen.
Um zu gewährleisten, dass die von Ernst&Young im Rahmen der
Sonderprüfung schon erzielten Ergebnisse nahtlos in die aktuellen
Untersuchungen übergeführt werden können, wird der Bund zusammen mit
dem Kanton Zürich einen namhaften Beitrag an die bisherigen Arbeiten
und ihre Fortführung leisten. Das Parlament hat den erforderlichen
Kredit anlässlich der Sondersession im Herbst letzten Jahres bereits
bewilligt. Im Gegenzug ist sichergestellt, dass Parlament und
Öffentlichkeit zu gegebener Zeit über die Untersuchungsergebnisse ins
Bild gesetzt werden.
Der Bundesrat erachtet dieses Dispositiv zur Abklärung der
Verantwortlichkeiten als wirksam und ausreichend. In bereits laufende
Strafverfahren will er sich daher nicht einmischen. Im übrigen waren
für die Vertragsgestaltung zwischen SAirGroup und Mario Corti die
Gesellschaftsorgane verantwortlich. Diese hatten keinen Anlass,
darüber die Landesregierung zu unterrichten. Hingegen wird sich der
Sachwalter auch mit den Anstellungsbedingungen des CEO und
VR-Präsidenten von SAirGroup befassen.

Kontakt:

Jakob Kilchenmann
Eidg. Finanzverwaltung
Tel +41/31/322'60'59

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41/31/322'60'33
Fax +41/31/323'38'52
mailto:info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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