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Keine Verzögerung bei der Auszahlung von Subventionen

Bern (ots)

Der Bund kommt seinen finanziellen Verpflichtungen
fristgerecht und gesetzeskonform nach. Dies schreibt der Bundesrat in
seiner Stellungnahme zu einer Interpellation von Ständerat
Jean-Claude Cornu (FDP/FR).
Ständerat Cornu hatte in seiner Interpellation Auskunft darüber
verlangt, ob beim Bund im Subventionsbereich Zahlungsrückstände und
Gesuchsüberhänge bestehen, und ob der Bundesrat bereit sei, einen
Teil des Überschusses des Rechnungsjahrs 2000 für den Abbau eines
allfälligen Zahlungsrückstandes bereit zu stellen.
In seiner Stellungnahme hält der Bundesrat fest, dass das
Subventionsgesetz das Vorgehen bei Zahlungsrückständen und
Gesuchsüberhänge festlege. Ende 2000 hätten beim Bund grundsätzlich
keine, gegen Jahresende jeweils geringe Zahlungsrückstände
festgestellt werden können. Bei diesen habe es sich aber durchwegs um
Fälle gehandelt, in denen auf Grund der späten Einreichung der
Rechnungen am Jahresende geringfügige Abweichungen zwischen den
verfügbaren Zahlungskrediten und den effektiven Abrechnungen
entstanden seien. Ende 2000 seien beim Bund hängige Gesuche im Umfang
von insgesamt 516 Millionen Franken zu verzeichnen gewesen.
Der Bundesrat sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf, da
grundsätzlich mit dem Subventionsgesetz als Grundlage gewährleistet
sein sollte, dass beim Bund keine Zahlungsrückstände auftreten. Auch
die noch offenen Subventionsgesuche würden keine speziellen
Massnahmen rechtfertigen, weil auch hier das Vorgehen für deren
Behandlung gesetzlich klar geregelt sei.

Kontakt:

Thomas Brügger, Eidg. Finanzverwaltung,
Tel. +41 31 324 92 16

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 31 322 60 33
Fax +41 31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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