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Bundesamt für Strassen ASTRA

ASTRA: Höhere Nationalstrassenbeiträge für den Kanton Bern

Bern (ots)

Der Bundesrat setzt für jeden Kanton die Beitragssätze
innerhalb der vom Bundesgesetz über die Verwendung der 
zweckgebundenen Treibstoffsteuer vorgegebenen Bandbreite (75 - 90 
Prozent, in Härtefällen 97 Prozent) fest. Nach Verfassung und Gesetz 
sind dabei die Belastung der Kantone durch die Nationalstrassen, ihr 
Interesse an diesen Strassen und ihre Finanzkraft massgebend.
42 Jahre alte Bemessungsgrundlage für Beitragssatz
1962 erfolgte erstmals eine umfassende Berechnung der Beitragssätze 
aller Kantone. Die damals beschlossenen Beitragssätze sind bis heute 
im Grossen und Ganzen unverändert geblieben. In Einzelfällen hat der 
Bundesrat zwischen 1965 und 1984 verschiedenen Kantonen höhere 
Bundesanteile zugestanden. Die Bemessungsgrundlagen haben sich 
indessen seit den Sechzigerjahren stark verändert, teils zu Gunsten, 
teils zu Ungunsten der Kantone. Eine vollständige Neuberechnung der 
Beitragssätze aufgrund der aktualisierten Datenbasis scheiterte 1992 
am heftigen Widerstand der Kantone.
Schwächere Finanzkraft des Kantons Bern massgebend
Auf Gesuch hin hat nun der Bundesrat den Bundesanteil an den Bau der 
Nationalstrassen des Kantons Bern von 84 auf 87 Prozentpunkte 
angehoben. Massgebend für diesen Entscheid war die Tatsache, dass 
sich die Finanzkraft des Kantons Bern in den letzten Jahren stark 
verschlechtert hat. Zudem wird der Kanton durch die Fertigstellung 
der N 16 und insbesondere der Umfahrung Biel, die wegen ihrer Nähe 
zum Siedlungsgebiet sehr aufwändig gebaut werden muss, finanziell 
stark belastet.
Nach Massgabe des gültigen langfristigen Bauprogramms wird Bern in 
den nächsten drei Jahren zwischen 3,9 und 6,4 Mio. Franken mehr 
erhalten.
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: Informationsdienst Bundesamt für Strassen, 031 324 14 91

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