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Bundesstrafgericht kommt nach Aarau

Bern (ots)

Standortwahl im Interesse einer effizienten und erfolgreichen
Strafverfolgung
Der Bundesrat hat am Mittwoch den Grundsatzentscheid
über die Ansiedlung des neuen Bundesstrafgerichts gefällt. Aufgrund
einer vertieften Analyse ist er zum Schluss gelangt, dass das Gericht
in Aarau errichtet werden soll.
Der Grundsatzentscheid des Bundesrates stützt sich auf Abklärungen
des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), das die
Standortfrage unter Einbezug der Kantone St. Gallen, Tessin,
Solothurn und Aargau geprüft hat. Vertieft analysiert hat das EJPD
vor allem die Frage, wie entscheidend die Nähe des
Bundesstrafgerichtes zu Bundesanwaltschaft und Bundesamt für Polizei
für eine möglichst reibungslose Strafverfolgung ist.
Reger Kontakt zwischen Bundesstrafgericht und
Strafverfolgungsbehörden
Gestützt auf Prognosen über zusätzliche Ermittlungsverfahren im
Bereich der neuen Strafverfolgungskompetenzen des Bundes kommt die
Analyse zum Schluss, dass die Zahl mündlicher Gerichtsverhandlungen
mit Beteiligung der Bundesanwaltschaft im Vergleich zu heute massiv
zunehmen wird. Obwohl Schätzungen in diesem Bereich schwierig sind,
ist davon auszugehen, dass das Bundesstrafgericht im Jahre 2007 rund
50 Fälle von Organisierter Kriminalität, Wirtschaftskriminalität,
Geldwäscherei und Korruption wird beurteilen müssen. Im gleichen Jahr
wird die für die Anordnung der Untersuchungshaft zuständige Behörde
rund 270 Verhaftsersuchen zu behandeln haben und mit einer Vielzahl
von Haftverlängerungs- und Haftentlassungsersuchen konfrontiert sein.
Die meisten dieser Verfahren werden eine mündliche Verhandlung mit
Beteiligung der Bundesanwaltschaft erfordern.
Ob die Haftverhandlungen vor dem neuen Bundesstrafgericht
stattfinden werden, ist zwar zurzeit noch ungewiss und hängt vor
allem von der Ausgestaltung der neuen Schweizerischen
Strafprozessordnung ab. Die Angliederung des im Vorentwurf zur
Strafprozessordnung vorgesehenen Zwangsmassnahmengerichts an das
Bundesstrafgericht ist aber eine Option, die so oder so im
Vordergrund stehen wird und daher schon jetzt berücksichtigt werden
muss. In regem Kontakt mit dem Bundesstrafgericht wird neben der
Bundesanwaltschaft auch das BAP stehen. BAP-Mitarbeiter haben die
Aufgabe, inhaftierte Beschuldigte und Angeklagte bei mündlichen
Verhandlungen vorzuführen.
Effizienz der Strafverfolgung nicht durch operationelle Nachteile
gefährden
Die mit grösseren Strafprozessen verbundenen Abwesenheiten der
Staatsanwälte des Bundes vom Arbeitsplatz in Bern könnten die Leitung
der gleichzeitig laufenden Ermittlungsverfahren erheblich erschweren
und deren Erfolg gefährden. Solche Schwierigkeiten könnten in
Einzelfällen mit verschiedenen Massnahmen (z. B. Videoübertragung
kombiniert mit der Errichtung eines permanenten Arbeitsplatzes für
die Vertreter der Bundesanwaltschaft) leicht entschärft, aber nicht
grundsätzlich behoben werden.
Auf Grund sämtlicher Überlegungen hat sich der Bundesrat für Aarau
entschieden. Im Kanton Aargau befinden sich keine eidgenössischen
Behörden und Institutionen (mit Ausnahme des Paul Scherrer Instituts
in Villigen). Demgegenüber beherbergt der Kanton Solothurn bereits
das Bundesamt für Wohnungswesen. Zudem sind die Standortvorschläge in
Aarau für das Bundesstrafgericht besonders geeignet. Der Bundesrat
hat das Bundesamt für Bauten und Logistik und das EJPD beauftragt,
ein Projekt (Grundstück und Gebäude) zusammen mit den zuständigen
Behörden von Kanton und Stadt zu evaluieren und auszuarbeiten. Das
Gebäude des Bundesstrafgerichts muss 2004 (spätestens 2005)
bezugsbereit sein.
Letztlich entscheidet das Parlament
Bereits am 3. Juli 2001 beschloss der Bundesrat, das
Bundesverwaltungsgericht in Freiburg anzusiedeln. Das
Bundesverwaltungsgericht wird die heutigen Rekurs- und
Schiedskommissionen sowie die Beschwerdedienste der Departemente
ersetzen. Der Bundesrat wird noch im Herbst bezüglich der
Gerichtsstandorte eine Ergänzungsbotschaft zur Totalrevision der
Bundesrechtspflege verabschieden. Letztlich wird das Parlament über
die Standorte der erstinstanzlichen Gerichte entscheiden. Die
Errichtung einer erstinstanzlichen Verwaltungs- und
Strafgerichtsbarkeit des Bundes ist durch die am 12. März 2000 von
Volk und Ständen angenommene Justizreform vorgeschrieben.

Kontakt:

Folco Galli, Bundesamt für Justiz, Tel. +41 31 322 77 88

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