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Zollansätze für Waren im Verkehr mit Kroatien und Jordanien

Bern (ots)

Der Bundesrat hat die Zollansätze für Waren
kroatischen und jordanischen Ursprungs, die sich aus den Abkommen
zwischen den EFTA-Staaten und Kroatien bzw. Jordanien sowie den
Vereinbarungen zwischen der Schweiz und Kroatien bzw. Jordanien über
den Handel im Agrarbereich ergeben, provisorisch auf den 1. Januar
2002 in Kraft gesetzt. Kroatische und jordanische
Industrieerzeugnisse können ab diesem Datum zollfrei in die Schweiz
eingeführt werden. Gleichzeitig werden die auf bestimmten
Agrarprodukten zugestandenen Zollkonzessionen in Kraft gesetzt.

Kontakt:

Cahina Hadj-Djilani Vock, seco
Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik
Tel. +41 31 324 08 50 (Jordanien)
Heiko Bolick, seco
Internationaler Warenverkehr und Ursprungspolitik
Tel. +41 31 322 22 37 (Kroatien)

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