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Villiger und Deiss plädieren für ein Ja und zwei Nein

Bern (ots)

Finanzpolitische Abstimmungsvorlagen
Ja zur Schuldenbremse, Nein zur Initiative «Energie
statt Arbeit besteuern», Nein zur Initiative für eine
Kapitalgewinnsteuer: Diese Position vertraten Bundesrat Kaspar
Villiger und Bundesrat Joseph Deiss heute Montag in Bern an einer
Pressekonferenz zum Auftakt des Abstimmungskampfes zu den
finanzpolitischen Vorlagen.
Zu insgesamt fünf Vorlagen können Volk und Stände am kommenden 2.
Dezember Stellung nehmen: Zur Schuldenbremse und zu vier
Volksinitiativen, von denen zwei das Eidg. Finanzdepartement (EFD)
und zwei das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz
und Sport (VBS) betreffen: «für eine gesicherte AHV - Energie statt
Arbeit besteuern», «für eine Kapitalgewinnsteuer», «für eine
glaubwürdige Sicherheitspolitik und eine Schweiz ohne Armee» und
«Solidarität schafft Sicherheit: Für einen freiwilligen Zivilen
Friedensdienst».
Villiger führte einmal mehr aus, dass der Bundeshaushalt dank dem
Haushaltsziel 2001, dank dem Stabilisierungsprogramm, dank
angewandter Ausgabendisziplin und mit Hilfe der guten Konjunktur
wieder ins Lot gebracht werden konnte. Das Traumergebnis 2000 habe
aber bereits wieder zu nachlassender Haushaltsdisziplin geführt.
Zahlreiche Forderungen, die je einzeln plausibel erschienen,
zeitigten zusammengenommen unakzeptable Folgen; dasselbe gelte für
überzogene Forderungen nach Steuersenkungen. Und dies alles zu einer
Zeit, in welcher der Bund unvorhergesehen und erst noch sehr tief in
die Tasche greifen muss (Folgen von Terroranschlägen, Swissair), um
nachhaltige Schäden auf die Gesamtwirtschaft der Schweiz abzuwenden.
Um einen Rückfall in die Schuldenwirtschaft zu verhindern, um das
gemeinsam Erreichte zu sichern und um kommenden Generationen Chancen
offenzuhalten, brauche es das in der Bundesverfassung verankerte
Instrument der Schuldenbremse, sagte Villiger weiter. Die
Schuldenbremse sorge für eine nachhaltige Finanzpolitik zum Wohle
aller und vor allem der kommenden Generationen, deren politischer
Handlungsspielraum fortan nicht mehr mit hohen Schuldzinsen
eingeschränkt werde. Er forderte darum Volk und Stände auf, am 2.
Dezember ein Ja in die Urne zu legen.
In Bezug auf die Initiative «Energie statt Arbeit besteuern» sagte
Bundesrat Joseph Deiss, die Absicht, Arbeit steuerlich zu entlasten,
um die Nachfrage nach ihr zu erhöhen, und dafür das knappe Gut
Energie zu besteuern, sei an und für sich eine gute Idee. Weil das
Volk im letzten Jahr aber eine ähnliche Vorlage verworfen habe, wolle
der Bundesrat das Anliegen erst zu einem späteren Zeitpunkt wieder in
Betracht ziehen. Die Initiative enthalte aber nicht nur eine gute
Grundidee, sondern sie sei auch mit gravierenden Mängeln behaftet. So
regle sie beispielsweise die Finanzierung einer möglichen Senkung des
Rentenalters, ohne diese Senkung selber zu verlangen. Dann werde im
Verfassungstext kein Höchstsatz für die Energiebesteuerung fixiert,
so dass für Unternehmen wie Private die wirtschaftlichen und
finanziellen Folgen nicht absehbar seien. Auch sei es ökonomisch und
ökologisch wenig sinnvoll, die Wasserkraft zu besteuern und so die
wichtigsten und sauberen einheimischen Energiequellen zu verteuern.
Aus all diesen Gründen empfiehlt Deiss Volk und Ständen, die Vorlage
abzulehnen.
Deiss machte sodann in seinen Ausführungen zur Kapitalgewinnsteuer
klar, dass die Schweiz im Unterschied zu den meisten Ländern
Vermögenssteuern kennt (auf kantonaler Ebene). Diese seien einfacher
zu erheben als eine Kapitalgewinnsteuer und berücksichtigten den
Vermögenszuwachs, besteuerten also auch den Gewinn. Eine Kumulation
beider Steuern sei auf die Dauer undenkbar, womit die neue
Kapitalgewinnsteuer auf Bundesebene zu Lasten der Kantone gehen
würde. Die Erhebung einer Kapitalgewinnsteuer sei enorm aufwendig,
die Steuer sei börsenabhängig, fliesse darum unregelmässig und sei
erst noch wenig ergiebig. Volk und Stände rief er deshalb dazu auf,
Nein zu stimmen.

Contact:

Lukas Schneider, Eidg. Steuerverwaltung, Tel. +41 31 324 91 29
Margrit Himmel, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. +41 31 324 86 88
Peter Saurer, Eidg. Finanzverwaltung, Tel. +41 31 322 60 09

Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Kommunikation
CH-3003 Bern
Tel. +41 (0)31 322 60 33
Fax +41 (0)31 323 38 52
E-Mail: info@gs-efd.admin.ch
Internet: http://www.efd.admin.ch

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