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Bundesanwaltschaft ersucht Südafrika erneut um Rechtshilfe

Bern (ots)

Im Juni 1999 eröffnete die Bundesanwaltschaft (BA)
ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt betreffend Verdacht des
verbotenen politischen Nachrichtendienstes und des unerlaubten
Exports und Transits von strategischen Waren. Das Verfahren dient der
Abklärung möglicher strafrechtlich relevanter Verstösse im
Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen der Schweiz und Südafrika.
Weil im Rahmen des Ermittlungsverfahrens der Bundesanwaltschaft
möglicherweise auch die nachrichtendienstlichen Beziehungen zwischen
der Schweiz und Südafrika eine Rolle spielen, ersuchte die
Bundesanwaltschaft das Eidg. Departement für Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) Ende August 2001 um Gelegenheit
zur Einsicht in klassifizierte Akten und erhielt diese am 7.
September 2001.
Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in Südafrika (Prozess W.
Basson) und aufgrund der Resultate VBS-interner Abklärungen der
letzten Wochen, über die die Bundesanwaltschaft gestern Donnerstag
Kenntnis erhielt, hat sich die BA entschlossen, ein weiteres
Rechtshilfegesuch an die südafrikanischen Behörden zu stellen. Im
Rahmen des Verfahrens der Bundesanwaltschaft hatte Südafrika der
Schweiz bereits einmal, nämlich im Mai 2000, Rechtshilfe geleistet
und Aktenmaterial übergeben. Das erneute Rechtshilfeersuchen hat zum
Ziel, im Interesse des von der Bundesanwaltschaft geführten
Ermittlungsverfahrens zu zusätzlichen Informationen zu gelangen.

Kontakt:

Hansjürg Mark Wiedmer
Informationschef Bundesanwaltschaft, Tel. +41 31 324 324 0

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