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Rückkehrhilfeprogramm Mazedonien

Bern (ots)

Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) hat beschlossen,
zur Förderung der freiwilligen Rückkehr nach Mazedonien ein
Rückkehrhilfeprogramm anzubieten. Dieses Programm ist auf den 30.
November 2002 befristet und richtet sich an Personen mit letztem
Wohnsitz Mazedonien, welche vor dem 1. August 2002 ein Asylgesuch in
der Schweiz eingereicht haben.
Als Folge der bewaffneten Auseinandersetzungen im Jahr 2001 sind
die Asylgesuche von Personen aus Mazedonien in den letzten Monaten um
ein Mehrfaches angestiegen. Nach Beruhigung der Lage vor Ort und dem
Inkrafttreten des Amnestiegesetzes werden die hängigen Gesuche von
rund 1'200 Personen vom Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) ab sofort
geprüft und entschieden.
Im Hinblick auf die Rückkehr von mazedonischen Staatsangehörigen
und die bilaterale Zusammenarbeit im Migrationsbereich hat das BFF
bereits im Juni 2002 mit den zuständigen Migrationsbehörden
Mazedoniens Gespräche geführt.
Um die freiwillige Rückkehr nach Mazedonien zu fördern, hat das
BFF entschieden, ein auf den 30. November 2002 befristetes
Rückkehrhilfeprogramm anzubieten. Das Programm richtet sich an
Personen, die ihr Asylgesuch vor dem 1. August 2002 eingereicht
haben.
Bei einer Programmteilnahme wird eine finanzielle Hilfe von CHF
2'000.— pro erwachsene und von CHF 1'000.— pro minderjährige Person
ausbezahlt. Die Betroffenen können sich für weitere Informationen zum
Vorgehen mit den zuständigen Behörden ihres Wohnkantons in Verbindung
setzen.

Kontakt:

Brigitte Hauser-Süess
Medien & Kommunikation BFF
Tel. +41/31/325'93'50

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