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Geltungsbereich des Anwaltsgesetzes wird ausgedehnt

Bern (ots)

Bundesrat verabschiedet Botschaft
Der persönliche Geltungsbereich des Anwaltsgesetzes
wird auf Anwältinnen und Anwälte, die Angehörige von EFTA-Staaten
sind und in der Schweiz Parteien vor Gericht vertreten wollen,
ausgedehnt. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zu dieser
kleinen Gesetzesrevision verabschiedet. Das Anwaltsgesetz wird
voraussichtlich im kommenden Frühjahr zusammen mit den sektoriellen
Verträgen in Kraft treten.
Das Anwaltsgesetz verwirklicht die Freizügigkeit der Anwältinnen
und Anwälte in der Schweiz. Gestützt auf das Abkommen zwischen der
Schweiz und der EG sowie ihren Mitgliedstaaten über die Freizügigkeit
regelt es auch die Modalitäten für die Anwältinnen und Anwälte, die
Angehörige von Mitgliedstaaten der EU sind. Da dieses Abkommen über
die Freizügigkeit in das EFTA-Übereinkommen übernommen worden ist,
muss das Anwaltsgesetz entsprechend angepasst werden.
Eine ausführliche Dokumentation über das Bundesgesetz über die
Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte ist auf der Website des
Bundesamtes für Justiz (www.ofj.admin.ch) abrufbar.

Kontakt:

Jeanne Ramseyer
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'83'98

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