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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Staatsleitungsreform

Bern (ots)

Die Regierung stärken
Der Bundesrat soll durch Delegierte Minister/innen
personell und fachlich verstärkt werden. Diese
«Zwei-Kreise-Regierung» baut auf dem heutigen Regierungssystem mit
dem Kollegialsystem als Kernstück auf. Der Bundesrat hat gestern die
Botschaft zur Staatsleitungsreform verabschiedet.
Die Institutionen unseres Staates sind im Wesentlichen vor über
150 Jahren geschaffen worden. Sie stammen aus der Entstehungszeit des
Bundesstaates und haben sich seither kaum verändert. Gewandelt haben
sich hingegen die Anforderungen an den Staat: Die Sachfragen sind
komplexer geworden, der Umfang der Aufgaben ist gewachsen, die
internationale Verflechtung der Schweiz hat zugenommen. Mit der
Staatsleitungsreform will der Bundesrat die politische Führung
stärken, zusätzlichen Handlungsspielraum und Fachkompetenz gewinnen
sowie den Einfluss der Verwaltung auf den politischen
Gestaltungsprozess begrenzen.
Die politische Führung soll derart gestärkt werden, dass der
Bundesrat seine politische Gesamtverantwortung für die Staatsführung
besser wahrnehmen kann. Dafür sollen ihm Delegierte Minister/innen
mit politischer Mitverantwortung für einen konkreten Aufgabenbereich
zur Seite gestellt werden, die zusammen mit dem Bundesrat die
Bundesregierung bilden. Die Delegierten Minister/innen stärken die
fachlichen und personellen Kapazitäten der Regierung auf der
internationalen Ebene sowie gegenüber dem Parlament, den Kantonen und
der Öffentlichkeit.
Klare Aufgabenbereiche...
Grundsätzlich soll in jedem Departement eine Delegierte Ministerin
oder ein Delegierter Minister eingesetzt werden. Die Delegierten
Minister/innen werden vom Bundesrat auf Antrag der betreffenden
Departementsvorsteherin oder des Departementvorstehers für die
laufende Legislaturperiode gewählt und vom Parlament en bloc
bestätigt. Das Mandat der Delegierten Minister/innen ist an die
Person der Departementsvorsteherin oder des Departementsvorstehers
gebunden.
... und politischer Status
Die Delegierten Minister/innen sind Regierungsmitglieder. Die
parlamentarische Bestätigung verschafft ihnen eine demokratische
Legitimation, die ihrem politischen Status entspricht. Sie sind für
bestimmte, klar definierte Aufgabenbereiche zuständig. Diese werden
ihnen vom Bundesratskollegium in der Regel für eine Legislaturperiode
zugewiesen. Für ihre Aufgabenbereiche tragen sie politische
Mitverantwortung. Dies unterscheidet diese Reform klar von der 1996
vom Volk abgelehnten Vorlage über die Staatssekretäre, die Chefbeamte
ohne klar definierte Aufgabenbereiche gewesen wären.
Grosse und kleine Sitzungsrunde
Künftig wird regelmässig eine grosse Sitzungsrunde der
Bundesregierung und eine kleine Sitzungsrunde des Bundesrates
abgehalten. Die Delegierten Minister/innen vertreten an den Sitzungen
der Bundesregierung die Geschäfte aus ihrem Aufgabenbereich und
verfügen über ein Antragsrecht. Das Stimmrecht bleibt als Teil der
übergeordneten politischen Gesamtverantwortung den
Bundesratsmitgliedern vorbehalten.
Die Einführung der «Zwei-Kreise-Regierung» erfordert aus
rechtlichen und politischen Gründen eine Änderung der
Bundesverfassung. Seit jeher legt die Bundesverfassung die
staatsleitenden Organe und ihre Zuständigkeiten fest. Die
Verfassungsänderung stärkt zudem den Status der delegierten
Minister/innen und bezieht Volk und Stände in den Wechsel vom
bisherigen Regierungssystem zur «Zwei-Kreise-Regierung» ein.

Kontakt:

Vizedirektor Luzius Mader
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'41'02

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