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Gewährleistung der St. Galler Verfassung

Bern (ots)

Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die neue
Verfassung des Kantons St. Gallen zu gewährleisten. Die
Stimmberechtigten hatten am 10. Juni 2001 der total revidierten
Kantonsverfassung zugestimmt.
Die neue Verfassung präsentiert sich als neuzeitliches
Grundgesetz. Ihre offene Struktur soll es erlauben, künftig auch ohne
Verfassungsänderung neue Aufgaben an die Hand zu nehmen oder neue
Zuständigkeiten der Behörden festzulegen. Daneben enthält die
Verfassung auch einige Neuerungen wie Änderungen in der
Gemeindeorganisation, ein neues Verfahren zur Erteilung des Gemeinde-
und Kantonsbürgerrechts sowie die Verstärkung der Autonomie der
öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften.

Kontakt:

Lisbeth Sidler
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/322'43'92

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