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Einführung der nennwertlosen Aktie - Bundesrat plant Teilrevision des Aktienrechts

Bern (ots)

Der Bundesrat wird voraussichtlich im nächsten Sommer
einen Gesetzesentwurf zu einer Teilrevision des Aktienrechts in die
Vernehmlassung schicken. Im Vordergrund steht die Einführung einer
unechten nennwertlosen Aktie und eines Kapitalbandes, wie er in einem
Bericht zuhanden der Bundesversammlung schreibt.
Bei der unechten nennwertlosen Aktie wird - im Unterschied zur
echten nennwertlosen Aktie - ein festes Aktienkapital beibehalten.
Somit lässt sich ein «Aktiennennwert» rechnerisch ermitteln. Dieser
Nennwert ändert sich aber mit jeder Kapitalerhöhung oder-
herabsetzung.
Die Einführung eines Kapitalbandes berücksichtigt die Bedürfnisse
der Wirtschaft nach flexibleren Kapitalstrukturen der
Aktiengesellschaften. Die Statuten können neu ein Basis- und ein
Maximalkapital vorsehen. Innerhalb dieser zwei Eckwerte kann der
Verwaltungsrat in einem vereinfachten raschen Verfahren das
Gesellschaftskapital beliebig erhöhen oder herabsetzen.
Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone, Zürich, hat im Auftrag des
Bundesamtes für Justiz einen Expertenbericht für eine entsprechende
Revision des Aktienrechts erarbeitet. Der Bundesrat hat beschlossen,
diese ersten Vorschläge für eine Neuregelung sowie einen ergänzenden
Bericht der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu den steuerrechtlichen
Aspekten dem Parlament vorzulegen.

Kontakt:

Katharina Rüdlinger
Bundesamt für Justiz
Tel. +41/31/323'77'57

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