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Mindestnennwert von Aktien auf einen Rappen gesenkt

Bern (ots)

Bundesrat setzt Gesetzesänderung auf den 1. Mai 2001 in Kraft
Der Mindestnennwert von Aktien wird von 10 Franken
auf 1 Rappen gesenkt. Damit werden der Börsengang für Unternehmen und
der Handel mit Aktien erleichtert. Der Bundesrat hat eine
entsprechende Aenderung des Obligationenrechts auf den 1. Mai 2001 in
Kraft gesetzt.
Die Möglichkeit, Aktien mit einem Nennwert von 1 Rappen und damit
in grösserer Stückzahl zu emittieren, wird tiefere Kurse für die
Titel schweizerischer Aktiengesellschaften zur Folge haben und somit
die Handelbarkeit verbessern. Das dürfte sich wiederum günstig auf
die Entwicklung der Börsenkurse auswirken. Die Gesetzesänderung kommt
den Unternehmen nicht nur bei der Aktienemission zugute, sondern auch
in Bezug auf die bereits emittierten "schweren" Titel. Eine
Gesellschaft, die den Kurs ihrer Titel senken möchte, kann ihre
Aktien aufteilen (Splitting). Die Reduktion des Mindestnennwertes auf
1 Rappen ermöglicht es der Gesellschaft, ihre Titel weiter zu
splitten, was deren Liquidität und Attraktivität erhöht.
Das Parlament hatte die Aenderung des Obligationenrechts am 
15. Dezember 2000 verabschiedet. Die Gesetzesrevision ging auf eine
Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates
zurück.

Kontakt:

Nicholas Turin, Bundesamt für Justiz, Tel. +41 31 322 41 92

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