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BK: Keine Strafverfolgung der italienischen Parlamentarier

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute Morgen entschieden, die
Ermächtigung zur gerichtlichen Verfolgung der zwei italienischen 
Parlamentarier und der anderen Mitglieder der Delegation, die am 
vergangenen 8. Mai versucht hatten, sich beim Konkursamt Lugano 
Unterlagen zu beschaffen, nicht zu erteilen.
Der Bundesrat hat deshalb die Bundesanwaltschaft beauftragt, das 
Verfahren, das diese in Anwendung von Artikel 271 des 
Strafgesetzbuches (Verbotene Handlungen für einen fremden Staat) 
aufgenommen hatte, einzustellen.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das Vorgehen der 
italienischen Delegation die Souveränität und die territoriale 
Integrität der Schweiz verletzt hat und nicht hingenommen werden 
kann. Es muss deshalb unbedingt sichergestellt werden, dass sich 
solche Vorkommnisse nicht wiederholen.
Die Eröffnung eines Strafverfahrens gestützt auf Artikel 271 des 
Strafgesetzbuches, wie es die Bundesanwaltschaft beantragt hat, ist 
ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Es ist aber auch möglich, 
auf politischem und diplomatischem Weg die schweizerische 
Souveränität zu schützen.
Im vorliegenden Fall - dem die Bundesanwaltschaft aus 
strafrechtlicher Sicht eher geringe Bedeutung zumisst - muss 
hervorgehoben werden, dass die betroffenen schweizerischen Behörden 
mit Bestimmtheit reagiert haben. Die Mitglieder der italienischen 
Delegation wurden angehalten, festgenommen und befragt. Zudem hat 
die Schweiz über ihren Botschafter in Rom beim italienischen 
Justizministerium mit Nachdruck protestiert. Dieses hat sein 
Bedauern geäussert.
Der Bundesrat hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die 
italienischen Behörden nach dieser diplomatischen Intervention der 
Schweiz auf den rechtlich vorgezeichneten Weg eingeschwenkt sind und 
ein Rechtshilfegesuch gestellt haben, das allen Formerfordernissen 
genügte und dem in der Folge auch entsprochen werden konnte. Das 
zeigt, dass die italienischen Behörden aus ihrem nicht angemessenen 
Verhalten die richtigen Lehren gezogen haben.
Die klare Haltung der Schweiz in dieser Angelegenheit wird im 
Übrigen gewährleisten, dass das Verhalten der italienischen 
Delegation künftig keine Nachahmung finden wird.
Angesichts dieser Sachlage ist der Bundesrat der Auffassung, dass 
die Eröffnung eines Strafverfahrens nicht angezeigt ist.
Der Bundesratssprecher
Achille Casanova
Vizekanzler
Bern, 2. Juli 2003

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