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Bundesrat gegen Anrufinstanz für Abstimmungskampagnen

Bern (ots)

Der Bundesrat lehnt die Schaffung einer
siebenköpfigen Anrufinstanz für die Lauterkeit der politischen
Werbung in Abstimmungskampagnen ab. Er beantragt dem Nationalrat, auf
einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Staatspolitischen Kommission
nicht einzutreten. Zwar wünscht der Bundesrat faire politische
Auseinandersetzungen; eine Anrufinstanz im Sinne der
Parlamentskommission würde aber nach seiner Meinung Vollzugsprobleme
stellen und könnte sogar kontraproduktiv sein, indem unlautere
Aussagen noch zusätzliche Publizität erhielten.
Auf Grund einer parlamentarischen Initiative von Judith Stamm
hatte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats eine Ergänzung
des Bundesgesetzes über die politischen Rechte erarbeitet. Demnach
soll eine vom Bundesrat eingesetzte Anrufinstanz auf Beanstandung hin
den irreführenden oder tatsachenwidrigen Charakter von Aussagen in
Werbetexten zu eidgenössischen Volksabstimmungen untersuchen und zu
Handen der Medien Stellung nehmen, um den Stimmberechtigten eine
objektive Meinungsbildung zu ermöglichen. Eine Kommissionsminderheit
beantragt dem Nationalrat, auf die Vorlage nicht einzutreten.
In seiner Stellungnahme unterstreicht der Bundesrat, politische
Auseinandersetzungen müssten fair geführt werden. Wenn der nötige
gegenseitige Respekt bei demokratischen Sachentscheiden
vernachlässigt werde, so gehe ein wesentlicher Bestandteil
schweizerischer politischer Kultur verloren. Der Bundesrat habe denn
auch in Ausnahmefällen bereits zur Einhaltung minimaler
Fairnessregeln ermahnt.
Dennoch dürfen laut Bundesrat die Vollzugsprobleme sowie der
Personal- und Zeitaufwand einer Anrufinstanz, die rasch reagieren
müsste, nicht verkannt werden. Ohne Sanktionsmöglichkeiten bleibe
jede Anrufinstanz ein Papiertiger. Die Einführung zusätzlicher
Sanktionen aber könnte die freie Meinungsbildung und die Demokratie
unterhöhlen. Die Kosten für ein «zahnloses» Zusatzgremium seien
gemessen an dem zu erwartenden Ertrag entschieden zu hoch.
Die Versuchung wäre zudem gross, die Anrufinstanz im
Abstimmungskampf zu instrumentalisieren. Statt über Fairness im
Abstimmungskampf drohe über die Fairness der Anrufinstanz gestritten
zu werden. Sogar Urnengänge an sich riskierten in Zweifel gezogen zu
werden, erklärt der Bundesrat.

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