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Luzerner Planungs- und Finanzkommission heisst Voranschlag 2013 gut

Luzern (ots)

Die Planungs- und Finanzkommission beantragt dem Luzerner Kantonsrat, den Voranschlag für das Jahr 2013 gutzuheissen. Hingegen will eine Kommissionsmehrheit den Aufgaben- und Finanzplan für die Jahre 2013-2016 nicht genehmigen. Die Kommission befasste sich ausserdem mit Gesetzesänderungen im Rahmen des Projekts Leistungen und Strukturen.

Der Luzerner Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2012-2015 wies in der ursprünglichen Fassung für die Planjahre 2013-2015 in der Erfolgsrechnung Fehlbeträge zwischen 42 und 69 Millionen Franken aus. In der Geldflussrechnung betrugen die Fehlbeträge sogar zwischen 63 und 101 Millionen Franken. Damit wurden die Vorgaben zum mittelfristigen Ausgleich gemäss Schuldenbremse insgesamt verletzt.

Das vom Regierungsrat erarbeitete Projekt Leistungen und Strukturen sieht nun 185 Massnahmen vor, welche den Staatshaushalt in den Planjahren 2013 und 2014 um 57,7 respektive 111,8 Millionen Franken mehrheitlich nachhaltig entlasten. Mit diesen Massnahmen wird auch das Ziel erreicht, die Gemeinden unter dem Strich zu entlasten. Für die Gemeinden resultieren Verbesserungen von 8,5 Millionen Franken für 2013 respektive 21,0 Millionen Franken für 2014.

Zustimmung zu gesetzlichen Massnahmen

Von den 185 Massnahmen liegen 174 in der Kompetenz des Regierungsrates und der Gerichte. 11 Massnahmen erfordern Gesetzesänderungen, 3 davon werden im Rahmen von separaten Botschaften beantragt. Den folgenden 7 Massnahmen, welche durch Gesetzesanpassungen aktuell umgesetzt werden, stimmt die Planungs- und Finanzkommission des Kantonsrates (PFK) grossmehrheitlich bis einstimmig zu:

- Reduktion des Dienstaltersgeschenkes,

- Einstellung des Drucks von drei amtlichen Publikationsorganen,

- Einführung eines Schulgeldes für Brückenangebote,

- Übertritt ins Kurzzeitgymnasium nur noch nach der 2. Sekundarklasse,

- Erhöhung der Konzessionsgebühren für Wasserentnahmen,

- Anpassung des Kostenteilers der Verwaltungskosten für die Prämienverbilligung,

- Anpassung des Kostenteilers der Verwaltungskosten für Ergänzungsleistungen.

Eine Anpassung der Änderung des Schlüssels beim Jagdpachtzins, wonach zwei Drittel dem Kanton und ein Drittel der Einwohnergemeinde zufallen soll, lehnt die PFK knapp ab. Sie ist dafür, den bisherigen Verteilschlüssel von einem Drittel an den Kanton und zwei Dritteln an die Einwohnergemeinde beizubehalten.

Die PFK begrüsst, dass mit der Umsetzung der Massnahmen das zur Einhaltung der Schuldenbremse notwendige Verbesserungsvolumen gegenüber dem Aufgaben- und Finanzplan 2012-2015 realisiert werden kann.

Abweichung bei Gerichten knapp beschlossen

Die Kommission beschloss grossmehrheitlich, dem Kantonsrat den Voranschlag für das Jahr 2013 mit einem Aufwandüberschuss von 10'070'494 Franken, mit Investitionsausgaben von 190'430'131 Franken und einem Geldfluss-Investitions-Verhältnis von 94,4 Prozent zu beantragen. Die einzige Abweichung, welche die PFK gegenüber der Planung des Regierungsrates vorschlägt, betrifft die Gerichte. Ihr Globalbudget soll nach dem Willen der PFK um 300'000 Franken auf 26,9 Mio. Franken reduziert werden. Dies, um analog zur Verwaltung die aktuell beschlossene personelle Aufstockung der Staatsanwaltschaft durch Einsparungen mitzufinanzieren. Dieser Antrag wurde mit einer knappen Mehrheit beschlossen.

Steuererhöhung umstritten

Die PFK beschloss sodann mehrheitlich, den AFP 2013-2016 nicht zu genehmigen. Die Kräfte, welche gegen eine Genehmigung des AFPs votierten, stören sich vor allem daran, dass für die Planjahre 2015 und 2016 eine Erhöhung des Staatssteuerfusses um einen Zwanzigstel einer Einheit auf 1,55 Einheiten eingeplant ist. Wie bereits im letzten Jahr ist die PFK der Ansicht, dass der AFP im Falle einer Nichtgenehmigung aus Praktikabilitäts- und Ressourcengründen erst auf die Periode 2014-2017 angepasst werden soll.

Die beiden Vorlagen werden im Kantonsrat in der Dezembersession beraten.

Kontakt:

Erwin Arnold
Präsident PFK
Tel.: +41/41/444'20'44
Mobile: +41/79/655'00'94 (heute von 13.30 bis 15.00 Uhr)

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