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Kanton Luzern setzt auf Transparenz bei Beteiligungen

Luzern (ots)

Der Kanton Luzern erfüllt eine Vielzahl von Aufgaben für die Öffentlichkeit. Immer häufiger werden kantonale öffentliche Aufgaben nicht mehr durch die kantonale Verwaltung selbst erfüllt, sondern an andere Organisationen übertragen. Mit dem neuen Gesetz zur Public Corporate Governance (PCG) schafft der Kanton einheitliche und transparente Grundsätze zur Führung von rechtlich selbständigen Organisationen, die dem Kanton Luzern gehören oder woran er Beteiligungen führt.

PCG hat deshalb eine Scharnierfunktion zwischen politischer Kontrolle und unternehmerischer Verantwortung, in welchem staatliche Unternehmen stehen. In der strategischen Ausrichtung öffentlicher Unternehmen nimmt der Regierungsrat eine zentrale Rolle ein. Dazu gehören auch Kooperationen, wie beispielsweise jene der Fachhochschule Zentralschweiz.

«Kanton als Konzern»

Einerseits hat der Kanton einen öffentlichen Auftrag wahrzunehmen und die Leistungen auf einem hohen Niveau zu gewährleisten, andererseits aber genauso einer fortschrittlichen Unternehmensführung Rechnung zu tragen. Diese Entwicklung kann am Beispiel des Kantonsspitals illustriert werden, der keine Dienststelle des Kantons mehr ist, sondern eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Auch die Universitäts- und Fachhochschulbildung sind wichtige öffentliche Aufgaben, die der Kanton Luzern aber nicht durch die Verwaltung erbringt, sondern an eigene Anstalten übertragen hat. "Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu recht, dass der Staat seine Leistungen effizient, transparent und nach modernen Unternehmensgrundsätzen erbringt", betonte Regierungsrat Schwerzmann vor den Medien.

Effiziente Aufgabenerfüllung als oberstes Ziel

Der Regierungsrat verspricht sich durch die Auslagerung von Aufgaben eine effiziente Aufgabenerfüllung. Die Planungs- und Berichterstattungsinstrumente des Kantons müssen auf diese neuen Organisationsformen hin optimiert werden. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, die Steuerung rechtlich selbständiger Organisationen mit Kantonsbeteiligung via PCG klar zu regeln. Auf der Basis der gesetzlichen Grundlage werden in der Eignerstrategie die Leitplanken für das Unternehmen und seine Entwicklung definiert. Dazu gehören beispielsweise die Eignerstrategie der Luzerner Kantonalbank oder des Luzerner Kantonsspitals. In der Beteiligungsstrategie werden dem Parlament die strategischen Vorgaben für die Gesamtheit der Beteiligungen zur Kenntnis gebracht.

Vermeidung von Interessenskonflikten

Ein wichtiger Bestandteil der PCG ist die Klärung der Einsitznahme durch politische Vertreterinnen und Vertreter in die Organe der Unternehmen. So dürfen beispielsweise Mitglieder des Kantonsrats dem strategischen Leitungsorgan der LUKB angehören, während dies für den Regierungsrat nicht möglich ist. Im Wesentlichen wird vorgeschlagen, dass die Mitglieder des Regierungsrates in der Regel im strategischen Leitungsorgan von Organisationen des öffentlichen Rechts Einsitz nehmen (beispielsweise Universität und Fachhochschule) und die Mitglieder des Kantonsrates den strategischen und operativen Leitungsorganen nicht angehören dürfen. Damit sollen Rollenkonflikte der öffentlichen Hand in der Führung ihrer Unternehmungen vermieden werden. Im Gesetzesentwurf werden weiter die Befugnisse der kantonsrätlichen Kommissionen geregelt wie beispielsweise die Informationsrechte gegenüber selbstständigen Organisationen mit Kantonsbeteiligung und Leistungserbringern ausserhalb der Zentralverwa ltung.

Ziele der Public Corporate Governance

Die Public Corporate Governance verfolgt die folgenden Ziele:

- Sicherstellung einer optimalen Versorgung der Gesellschaft mit öffentlichen Leistungen;

- Klärung des Umgangs mit den ausgelagerten Einheiten bezüglich deren Rechtsform, ihrer Organe und Finanzen, indem standardisierte Controllingkreisläufe festgelegt und die Rollen sowie die Prozesse des Beteiligungs- und Beitragscontrollings geregelt werden;

- Transparenz erhöhen durch die Normierung der Vorgaben der Public Corporate Governance auf Gesetzes- und Verordnungsstufe.

Neue Instrumente schaffen Transparenz

Mit dem neuen Gesetzesentwurf sieht der Regierungsrat unter anderem vor, drei neue Instrumente zu schaffen: Dazu gehört die Beteiligungsstrategie, welche die strategischen Vorgaben für die Gesamtheit der Beteiligungen des Kantons beinhaltet. Sie wird auf die Kantonsstrategie abgestimmt und dem Kantonsrat alle vier Jahre mit einem Planungsbericht des Regierungsrates zur Behandlung unterbreitet. Zusammen mit dem Jahresbericht erhält der Kantonsrat jährlich den Rechenschaftsbericht über die Umsetzung der Beteiligungsstrategie. Als drittes Instrument erstellt der Regierungsrat die Eignerstrategie, worin die Ziele der einzelnen Beteiligungen festgehalten werden.

Gut gerüstet für die Zukunft

Mit den vorgeschlagenen gesetzlichen Bestimmungen will der Regierungsrat seine Führungsverantwortung wahrnehmen und dem Parlament wirksame Instrumente für die Oberaufsicht zur Verfügung stellen, um die öffentlichen Aufgaben optimal erfüllen zu können. Durch das Festhalten der Grundsätze auf Gesetzesstufe wird Transparenz und Sicherheit geschaffen.

Im Anhang finden Sie die Rede des Finanzdirektors und die Präsentation zur Medienkonferenz:

http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/9839_20120328_fd-rede.pdf

http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/9839_20120328_fd-ppt.pdf

Kontakt:

Für Rückfragen steht am 28. März 2012 (ab 11.00 Uhr) zur Verfügung:
Regierungsrat Marcel Schwerzmann
Vorsteher des Finanzdepartementes
Tel.: +41/41/228'55'41
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch

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