Breite Unterstützung für Beiträge an Gemeindefusionen und kommunale Zusammenarbeit
Luzern (ots)
Die Luzerner Regierung will auch künftig Gemeindefusionen und kommunale Zusammenarbeitsprojekte, die im Interesse der Bevölkerung stehen und zur Stärkung des Kantons beitragen, finanziell unterstützen. Im Vernehmlassungsverfahren zu einer Revision des Finanzausgleichsgesetzes hat sich gezeigt, dass eine grosse Mehrheit die regierungsrätlichen Ziele der Strukturpolitik unterstützt. Grossen Zuspruch erfährt ein fixer Pro-Kopf-Beitrag an Fusionen. Damit wird die Planungssicherheit ab Beginn einer Fusionsabsicht erhöht. Uneinigkeit herrscht hingegen über die Höhe der Beiträge.
Der Luzerner Kantonsrat hat 80 Millionen Franken aus dem Ertragsüberschuss 2006 zur Unterstützung der Strategie der Agglomerationspolitik und der Politik des ländlichen Raumes reserviert. Zahlreiche Vorstösse aus dem Parlament forderten in den letzten Jahren eine gesetzliche Grundlage zur Unterstützung von Gemeindefusionen im ganzen Kanton und für Beiträge an Projekte zur Förderung der kommunalen Zusammenarbeit. Bereits im Frühjahr 2010 schickte der Regierungsrat eine erste Vorlage in die Vernehmlassung. Die Ziele der vom Regierungsrat verfolgten Strukturreform wurden mehrheitlich unterstützt. Die Festlegung von Fusionsbeiträgen durch Verhandlungen zwischen Regierungsrat und Gemeinden wurde hingegen abgelehnt, weil diese Methode für die Gemeinden zu wenig berechenbar sei.
Ausführliche Vernehmlassung
Im letzten Jahr wurde unter Mitwirkung des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG) ein neues Beitragsmodell zur Unterstützung von Gemeindefusionen erarbeitet. Dieses Modell wurde zusammen mit einem Vorschlag zur Unterstützung der kommunalen Zusammenarbeit in eine Vernehmlassung geschickt. Insgesamt gingen fast 90 Stellungnahmen ein. Die Rückmeldungen bestätigen nun erneut die von Parlament und Regierung getragene Strategie bei Fusionen und der kommunalen Zusammenarbeit.
Grundsätzlich positives Echo
Sehr gut aufgenommen wird der Vorschlag zur Unterstützung der kommunalen Zusammenarbeit. Die Unterstützung wird als gute Ergänzung zu den Gemeindefusionen angesehen. Die vorgeschlagene Berechnungsmethode für Fusionsbeiträge, die einen berechenbaren Pro-Kopf-Beitrag und einen variablen Zusatzbeitrag miteinander kombiniert, findet im Grundsatz Zuspruch. Als positiv wird der mit einem Rechtsanspruch verbundene Pro-Kopf-Beitrag gewürdigt. Dieser bringe den Gemeinden bereits Sicherheit über allfällige finanzielle Unterstützung, bevor sie in ein Fusionsprojekt einsteigen. Ebenso wird der Zusatzbeitrag, der in der Kompetenz der Regierung liegen soll, gut aufgenommen. Mit dem Zusatzbeitrag können einzelne Faktoren, je nach Fusionsprojekt, individuell gewichtet werden.
So positiv die Rückmeldungen zur grundsätzlichen Berechnungsmethode sind, so kontrovers sind die Rückmeldungen, was die genaue Beitragshöhe anbelangt. Zahlreiche Gemeinden fordern eine Erhöhung der Pro-Kopf-Beiträge, vor allem bis zu den ersten 3000 Einwohnern. Umstritten ist auch das Verhältnis zwischen Pro-Kopf- und maximalem Zusatzbeitrag, das in der Vernehmlassungsvorlage auf 2:1 festgelegt ist. So fordern einige Stimmen, den Anteil des Pro-Kopf-Beitrags zugunsten einer höheren Berechenbarkeit zu erhöhen. Andere Meinungen wiederum erachten einen höheren Zusatzbeitrag für sinnvoll, weil damit der Handlungsspielraum grösser wird, um auf die Besonderheiten von einzelnen Gemeindefusionen eingehen zu können.
Systemoptimierungen rasch angehen
Die Vorlage fand in der Vernehmlassung eine breite Unterstützung, weshalb die Regierung eine zügige Erarbeitung der Botschaft in Auftrag gegeben hat. Nicht zu unterschätzen ist dabei die Austarierung des Systems mit Pro-Kopf- und Zusatzbeiträgen aufgrund der Vernehmlassungsantworten. Geplant ist die Überweisung an das Parlament noch im 1. Quartal 2012; eine Volksabstimmung ist Ende 2012 möglich.
Kontakt:
Marcel Schwerzmann, Regierungspräsident
Tel.: +41/41/228'55'41 (heute von 10 - 11.30 Uhr)
E-Mail: marcel.schwerzmann@lu.ch