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Änderung der Energieverordnung und der Planungs- und Bauverordnung

Luzern (ots)

Der Regierungsrat hat die Änderungen der kantonalen
Energieverordnung und der Planungs- und Bauverordnung auf den 1.
Januar 2009 in Kraft gesetzt. Die geänderten Verordnungen bedeuten,
dass im Kanton Luzern die aktuellen Mustervorschriften der Kantone im
Energiebereich (MuKEn) eingeführt werden. Diese bilden die Grundlage
für eine deutliche Verschärfung der energetischen Gebäudevorschriften
und sorgen gleichzeitig für eine weitgehende interkantonale
Harmonisierung. Neu gibt es auch einen Bonus, wenn das Gebäude
MINERGIE-zertifiziert ist oder mindestens 75 Prozent erneuerbare
Energien eingesetzt werden.
Neue Anforderungen an die Gebäudehülle und die Haustechnik
Die neuen Grenzwerte für die Gebäudehülle werden im Einklang mit
der Norm SIA 380/1 (Ausgabe 2009) für Neubauten rund 30 Prozent
tiefer sein als bisher. Der Grenzwert für Umbauten und Sanierungen
liegt beim Systemnachweis neu noch 25 Prozent über dem von Neubauten.
Das Rechnungsverfahren bleibt sich gleich, nur die Grenzwerte ändern.
Neu können für alle Gebäude auch Einzelbauteilnachweise erstellt
werden.
Bei Neubauten werden die reinen Elektroboiler verboten und
Heizkessel müssen die Kondensationswärme ausnützen können. Die
Vorlauftemperatur von Bodenheizungen wird auf max. 35 Grad begrenzt.
Der sommerliche Wärmeschutz muss bei allen Gebäuden nachgewiesen
werden, dafür entfällt der Bedarfsnachweis für Klimaanlagen.
Bonus für MINERGIE-zertifizierte Bauten
Ist ein Gebäude MINERGIE-zertifiziert oder werden mindestens 75
Prozent des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser mit erneuerbaren
Energien gedeckt, so wird ein Bonus von fünf Prozent auf die
anrechenbaren Geschossflächen gewährt.
Höchstanteil nichterneuerbarer Energie
Bei Neubauten gilt neu die Beschränkung des Höchstanteils
nichterneuerbarer Energie auf maximal 80 Prozent. Dies bedeutet, dass
in Zukunft der Energiebedarf mit mindestens 20 Prozent erneuerbaren
Energien gedeckt werden muss. Zusammen mit den neuen Grenzwerten für
die Gebäudehülle entspricht der Energiebedarf eines Neubaus rund 4,8
Litern (Heizöläquivalent) pro Quadratmeter beheizte Fläche. Für den
vereinfachten Nachweis des Höchstanteils nichterneuerbarer Energie
stehen elf Standardlösungen zur Wahl.
Angebot Gebäudeenergieausweis
Als neues Informationsinstrument wird im Sommer 2009 der
schweizweit einheitliche Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK)
vorliegen, ein Ausweis mit Angaben zum energetischen Zustand eines
Gebäudes. Für die Hauseigentümer ist der GEAK ein freiwilliges
Informationsinstrument, das zum Beispiel im Hinblick auf eine
Erneuerung oder eine Handänderung erstellt werden kann.
Mehr Informationen im Internet
Die Änderungen der kantonalen Energieverordnung (kEnV) und der
Planungs- und Bauverordnung (PBV) können unter www.energie.lu.ch als
PDF heruntergeladen werden.
Die Dienststelle Umwelt und Energie bietet für Fachleute
entsprechende Weiterbildungskurse an. Kursdaten sowie die neuen
Vollzugshilfen, Nachweisformulare und weitere Hilfsmittel werden
laufend ergänzt und sind unter www.energie-zentralschweiz.ch
abrufbar.
Anhänge
http://www.lu.ch/download/sk/mm_photo/6474_Factsheet_EnergieVo.pdf

Kontakt:

Beat Marty
Abteilungsleiter, Dienststelle Umwelt und Energie (uwe)
Tel.: +41/41/228'60'71
E-Mail: beat.marty@lu.ch

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