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Werthenstein: Gebietsreform statt Sonderbeitrag

Luzern (ots)

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat das Gesuch
des Gemeinderats Werthenstein für einen Sonderbeitrag gemäss Gesetz
über den Finanzausgleich in der Höhe von 5 Millionen Franken
abgelehnt. Er ist sich bewusst, dass es der Gemeinde kaum gelingen
wird, sich aus eigener Kraft aus ihrer unbefriedigenden
Finanzsituation zu befreien. Ein Sonderbeitrag würde indessen ihren
Finanzhaushalt nicht nachhaltig verbessern und ihre Strukturprobleme
nicht beheben. Die Regierung strebt die Aufnahme von
Fusionsgesprächen in der Region an.
Im Juni 2007 reichte der Gemeinderat Werthenstein ein Gesuch um
einen Sonderbeitrag gemäss Gesetz über den Finanzausgleich in der
Höhe von 5 Millionen Franken ein. Das Finanzdepartement und die
Regierungsstatthalterin der Ämter Entlebuch und Willisau haben sich -
zusammen mit dem Gemeinderat - intensiv mit dem Finanzhaushalt von
Werthenstein auseinandergesetzt. Unter Berücksichtigung der geplanten
Steuergesetzrevision 2011 zeigt sich, dass die finanziellen
Aussichten der Gemeinde schlecht sind. Die relativ hohe Verschuldung
und die komplizierte Gemeindestruktur verursachen
überdurchschnittliche Kosten, die zu massiven Bilanzfehlbeträgen
führen.
Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass mit einem Sonderbeitrag
von 5 Millionen Franken zwar eine mittelfristige Sanierung des
Gemeindehaushalts erreicht werden könnte, die grundlegenden
Strukturprobleme aber nicht nachhaltig beseitigt würden. Deshalb will
er die kantonalen Finanzmittel für eine Gebietsreform in der Region
von Werthenstein verwenden.
Der Regierungsrat fordert daher Werthenstein auf, erneut
Fusionsverhandlungen mit den umliegenden Gemeinden aufzunehmen. Der
Kanton begleitet einen solchen Fusionsprozess in beratender Funktion
und stellt einen Fusionsbeitrag analog zu bereits durchgeführten
Fusionen von Luzerner Gemeinden in Aussicht.

Kontakt:

Marcel Schwerzmann
Regierungsrat
Tel.: +41/41/228'55'41

Otto Troxler
Ressortleiter Finanzausgleich
Tel.: +41/41/228'51'43

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