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Kleine Gemeinden wehren sich gegen Anpassungen im Finanzausgleich

Luzern (ots)

Zwei Finanzvorlagen hat der Regierungsrat diesen
Monat in Vernehmlassung geschickt: Finanzreform 08 und eine Anpassung
im Finanzausgleich. Von ihnen sind die Gemeinden ganz direkt
betroffen. An der Informationsveranstaltung des Finanzdepartements in
Nebikon gab jedoch fast nur der Finanzausgleich zu reden.
"Da nicht mehr Mittel in den Finanzausgleich gesteckt werden, war
von allem Anfang an klar, dass es Verlierer- und Gewinner-Gemeinden
gibt", sagte Regierungsrat Daniel Bühlmann (siehe auch Kasten) und
verwies auf die Vernehmlassung: "In der Botschaft ist der Wille der
Regierung und des Grossen Rates umgesetzt; nun gilt es die konkreten
Auswirkungen politisch zu diskutieren.
Zu wenig durchdacht?
Diskutiert wurde an den beiden Veranstaltungen in Nebikon und
Schenkon vehement. Vor allem die kleineren (oder finanzschwächeren)
Gemeinden meldeten sich zu Wort. "Die Wirkung der Umverteilung ist
schlecht; es trifft vor allem die strukturschwachen Gemeinden. Man
holt das Geld bei den Napfgemeinden und bringt es ins Mittelland. Das
Projekt ist nicht ganz durchdacht", meinte Gemeindeammann Josef
Arnold aus Schlierbach. Er könne dem Votanten versichern, dass
unendlich viel gedacht und gerechnet worden sei, konterte Bühlmann:
"Mir ist klar, dass die Verlierer-Gemeinden mit dem Resultat nicht
zufrieden sind." Er verwies z.B. auf die Steuergesetzreform, wegen
der in Meggen Unzufriedenheit bestehe: Jede Betroffenheit führe
letztlich zur Kritik.
Die Landschaft nicht vergessen
Auch die Gemeinde Romoos gehöre zu den negativ betroffenen
Gemeinden, sagte Gemeindeammann Walter Birrer: "Wir verlieren bei der
Steuergesetzreform 08, wir verlieren beim Finanzausgleich:
Längerfristig haben wir einen Verlust errechnet, der sechs
Steuerzehnteln entspricht. Woher sollen wir die holen? Wir möchten
unseren Verpflichtungen nachkommen: Schulen, Strassen, Sanierungen."
Er appellierte an die Anwesenden, die ländlichen Regionen nicht zu
vergessen. "Wer schaut zur Landschaft, wenn es die Gemeinden dort
nicht mehr gibt?"
Daniel Bühlmann zeigte Verständnis für diese Anliegen, gab zu
bedenken, dass die letzten Entscheidungen noch nicht gefallen sind:
Die Auswirkungen würden durch die Botschaft nun erstmals konkret. Es
stelle sich die Frage, ob der politische Wille für die Umsetzung
vorhanden sei oder nicht.
Ziel verfehlt?
Ein anderer Gemeindevertreter zitierte die Zielsetzungen des
Finanzausgleichs aus dem Gesetz und war der Meinung, dass die neue
Vorlage gemessen an diesem Ziel ins Gegenteil laufe. Wieder andere
fragten, warum der Finanzausgleich auf das Jahr 2009 umzusetzen sei;
warum z.B. der Wirkungsbericht nicht um ein paar Jahre
hinausgeschoben werde, was zu einer Entlastung für die Gemeinden
führe.
Diesen Vorschlag nahm Franz Wüest, Präsident der grossrätlichen
Spezialkommission, gerne auf und unterstrich, dass im Dezember 2005
dem Finanzausgleich insgesamt eine gute Wirkung attestiert wurde.
Zuwarten mache durchaus Sinn, denn 2007 sei bereits ein weiterer
Wirkungsbericht geplant.
Noch zu grosse Brüche
Ruedi Amrein, Präsident des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG), war
sich von allem Anfang an bewusst, dass die Umsetzung des
Wirkungsberichts zum Finanzausgleich eine schwierige Sache werden
würde. Er brach aber eine Lanze für die Vorlage und plädierte dafür,
sie als Gesamtheit zu betrachten. "Es wird im Kanton Luzern immer
Gemeinden geben, die unterstützt werden müssen", sagte er und mit
Blick auf die Agglomeration fügte er hinzu: "Es braucht aber immer
auch Gemeinden, die dieses Geld zum Verteilen verdienen." Insgesamt
befürworte der VLG die Stossrichtung des Finanzausgleichs. Noch gebe
es aber zu grosse Brüche in der Gesamtbilanz. Der VLG werde dafür
einstehen, dass diese ausgeglichen würden.
In Kürze (Kasten)
Beim Finanzausgleich geht es um die Umsetzung des Wirkungsberichts
2005, bei dem vor allem die fusionshemmende Wirkung aufgehoben und
die zentralörtlichen Zuschläge angepasst werden sollen. Die
Mindestausstattung wird von heute minimal 70 auf 80 Prozent
angehoben; diejenige der kleinen Gemeinden wird von 95 auf 92
gesenkt.
Kontakt
Bernadette Kurmann
Beauftragte Öffentlichkeitsarbeit Amt für Gemeinden
Tel.: +41/41/228'51'48

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