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Medieninformation in Gerichtssachen: Reglement über die Information durch die Zivil- und Strafgerichte vom 26. November 2004 und Leitfaden für den Umgang mit den Medien

Luzern (ots)

Das Obergericht orientierte Sie am 23. April 2003
darüber, dass es seine Informationsrichtlinie vom 2. Dezember 1974
überarbeite. Es lud die interessierten Medienschaffenden am 12. Mai
2003 zu einem Meinungsaustausch ein, um von den Direktbetroffenen
persönlich zu erfahren, welche Bedürfnisse und Wünsche sie in Bezug
auf die Information durch die Gerichte haben.
Die Teilnahme war erfreulich gross und die geäusserten Anliegen
wurden soweit als möglich im nun verabschiedeten Reglement über die
Information durch die Zivil- und Strafgerichte vom 26. November 2004
berücksichtigt. Das Reglement gewährt den Medienschaffenden im Titel
"IV. Information der Medien" besondere Dienstleistungen. Wegen den
notwendigen Umsetzungsarbeiten wird das Reglement erst auf den 1.
Februar 2005 in Kraft gesetzt. Es wird in der Systematischen
Rechtssammlung (SRL Nr. 262a) veröffentlicht.
Parallel dazu hat das Obergericht einen Leitfaden für den Umgang
mit den Medien erarbeitet. Er hat nur internen Charakter, aus ihm
lassen sich keine Ansprüche der Medienschaffenden ableiten. Sie
finden ihn ab März 2005 im Internet auf der Homepage des Kantons
Luzern (www.lu.ch) unter Gerichte/Weiterbildung+Publikationen.
Wie bisher stellen wir nur jenen Redaktionen und Medienschaffenden
Verhandlungsanzeigen und Entscheide regelmässig zu, die bei der
Gerichtskanzlei frankierte und adressierte Kuverts hinterlegen. Wir
wollen damit sicherstellen, dass unsere Dienstleistungen nur jene in
Anspruch nehmen, die auch tatsächlich eine Berichterstattung über die
Rechtsprechung der Luzerner Gerichte betreiben wollen.
Wir freuen uns auf eine angenehme Zusammenarbeit und wünschen
Ihnen frohe Festtage und ein gutes neues Jahr.

Kontakt:

Dr. S. Wey
Obergerichtspräsident

Lic.iur. M. Meier
Kanzleichef

Obergericht des Kantons Luzern
Hirschengraben 16
6002 Luzern
Tel. +41/41/228'62'61/62

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